Nach absolviertem Medizinstudium sowie Weiterbildung zu Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin müssen die Studierenden der Landarztquote für die Dauer von zehn Jahren eine hausärztliche Tätigkeit in einem zum dann maßgeblichen Zeitpunkt unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet auf. Selbiges gilt für drei Bewerber der ÖGD-Quote. Diese müssen nach ihrem Studium und einer Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen oder einer anderen im ÖGD benötigten Facharztrichtung eine Tätigkeit im ÖGD in einem Landkreis aufnehmen, für den ein besonderer öffentlicher Bedarf besteht. Entscheiden sich die Studenten dagegen, müssen Sie einen sechsstelligen Strafbetrag zahlen.
„Durch diese Maßnahmen tritt die Landesregierung sowohl dem drohenden Hausarztmangel – insbesondere in ländlichen Regionen –, als auch den sich abzeichnenden Nachbesetzungsbedarfen im ÖGD, dessen besondere Bedeutung sich gerade während der Corona-Pandemie zeigt, konsequent und stetig entgegen“, betonte die Ministerin.
Bewerbungen auf die Landarzt- und die ÖGD-Quote sind in Rheinland-Pfalz sowohl für das Wintersemester, als auch das Sommersemester möglich. So steht bereits die zweite Kohorte an Bewerbern in den Startlöchern. Diese müssen zunächst das Auswahlverfahren vollständig durchlaufen, um dann ab dem kommenden Sommersemester 2021 ihr Studium ebenfalls auf der Grundlage der beiden rheinland-pfälzischen Studienvorabquoten antreten zu können.
Mehr Informationen gibt es im Internet auf www.landschafftarzt.rlp.de.