Die Dokumentationserfordernisse für Qualitätsvorgaben und reine Abrechnungszwecke seien in einer eskalierenden Pandemielage auszusetzen. Das in der Patientenversorgung beschäftigte medizinische Fachpersonal müsse von derartigen Dokumentationspflichten befreit werden, damit es sich der Behandlung und Pflege von Patienten vollumfänglich widmen könne, heißt es im Beschluss der heutigen 137. Hauptversammlung des größten deutschen Ärzteverbandes, die erstmals ausschließlich digital stattfindet.
Die Delegierten forderten zudem, dass die Prüfquote für Krankenhausabrechnungen beim Medizinischen Dienst auch im nächsten Jahr auf maximal fünf Prozent begrenzt bleibt, damit medizinische Fachkräfte für die Pandemiebewältigung zur Verfügung stehen, statt einer Abrechnungsbürokratie zu dienen. Die sonst mit den Abrechnungstätigkeiten befassten medizinischen Fachkräfte des MDK und auch der Krankenhäuser stünden somit der unmittelbaren medizinischen wie pflegerischen stationären Patientenversorgung zur Verfügung.
Medizinisches und pflegerisches Personal von Dokumentationspflichten befreien
Pressemitteilung
137. Hauptversammlung des Marburger Bundes
07.November
2020
Medizinisches und pflegerisches Personal von Dokumentationspflichten befreien (Foto: pressfoto)