Pflegepersonaluntergrenzen dienten sowohl dem Schutz der Patientinnen und Patienten als auch dem Schutz des Personals vor Überlastung. Diesem Ziel sollte sich auch die Sächsische Landesärztekammer verpflichtet fühlen. Im Übrigen gebe es in der Pflegepersonal-Untergrenzenverordnung schon jetzt Ausnahmeregelungen, die in einer Krisensituation zur Anwendung kommen können. „Wenn einzelne Krankenhäuser in einer epidemischen Notlage Pflegepersonaluntergrenzen nicht mehr einhalten können, werden sie dafür auch nicht sanktioniert , sagte Ermer mit Blick auf Äußerungen des sächsischen Ärztekammerpräsidenten Erik Bodendieck vom vergangenen Mittwoch (11.11.2020).
In der aktuellen Lage komme es darauf an, Personal von bürokratischen Lasten zu befreien, die Zeit und Energie kosten. „Ziel muss es sein, Personal von patientenfernen Tätigkeiten wie Dokumentation und anderen administrativen Tätigkeiten zu entlasten, damit es sich ganz auf die Patientenversorgung konzentrieren kann“, forderte die MB-Landesvorsitzende. Außerdem müsse die Politik nun das klare Signal an die Krankenhäuser ausgeben, dass die Verschiebung planbarer Operationen keine finanziellen Nachteile mit sich bringe. „Operationen und Eingriffe, die aus ärztlicher Sicht verschiebbar sind, sollten nunmehr auch tatsächlich nicht mehr stattfinden, damit Personal aus anderen Krankenhaus-Bereichen auf der Intensivstation, der Infektionsstation und in der Notaufnahme mithelfen kann. Gerade Anästhesiepersonal wird auf den Intensivstationen zur Unterstützung gebraucht“, sagte Ermer.