Unterlagen bis 17.12. einreichen
30.November
2020
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine klageweise Geltendmachung von Ansprüchen, die zum 31.12.2020 verjähren, nur dann möglich ist, wenn die notwendigen Unterlagen hier bis zum 17.12.2020 in unserer Geschäftsstelle eingegangen sind.