„Das Sozialministerium hat letzte Woche mitgeteilt, dass aufgrund der Knappheit des Impfstoffes eine Impfung des medizinischen Personals in den Klinken vorerst nicht möglich sei, sondern nur in den Impfzentren durchgeführt werden kann. Bei allem Verständnis fragen wir uns schon, warum es in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen möglich ist, in den Kliniken zu impfen und warum das in Baden-Württemberg nicht klappt, zumal Baden-Württemberg bei der Impfquote im Ländervergleich immer noch Schlusslicht ist“, so der 1. Landesvorsitzende des Marburger Bundes Dr. Frank J. Reuther.
In manchen Kommunen muss das medizinische Personal Termine über die allgemeine Hotline vereinbaren – was mitunter sehr lange dauern kann. In anderen Kommunen vereinbaren die Kliniken zentral Termine mit den Impfzentren für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Es kann nicht sein, dass es keine einheitliche Vorgehensweise beim Impfen des medizinischen Personals im Land gibt. Dieses Durcheinander ist nicht akzeptabel. Diejenigen, die die schweren Corona-Verläufe behandeln sind einem hohen Risiko ausgesetzt, sich selbst mit Covid-19 zu infizieren. Wenn das medizinische Personal durch einen sich bereits abzeichnenden höheren Krankenstand wiederum verknappt wird, belastet dies die schon jetzt in vielen Kliniken am Limit laufenden Intensivstationen noch mehr. Daher ist es unabdingbar, dass das medizinische Personal schnell und unkompliziert in den Kliniken geimpft wird“, so Landeschef Dr. Frank J. Reuther.
Ein weiteres Problem sieht der Ärzteverband in der kürzlich gelockerten Corona-Verordnung des Landes. So mussten bisher Personen, die ein Krankenhaus - sei es als Besucher oder Handwerker - betreten wollten bis vor kurzem noch ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis vorweisen. Nur mit einem negativen Testergebnis war der Zutritt und dann auch ausschließlich mit einer FFP2-Schutzmaske erlaubt. In der aktuellen Corona-Verordnung wurde diese sinnvolle Regelung nun aufgeweicht. Nun reicht es, wenn man eine FFP2-Schutzmaske trägt, ein negativer Corona-Test ist nicht mehr nötig. „Es kann nicht sein, dass wir über allgemeine Verschärfungen der Corona-Maßnahmen diskutieren und bei den Kliniken in der gleichen Zeit lockern. Gerade in den Kliniken halten sich ja viele Risikogruppen, wie zum Beispiel Krebspatienten, auf. Diese müssen geschützt werden. Wir fordern das Land auf, hier umgehend nachzusteuern und die ursprüngliche Regelung wieder in Kraft zu setzen“, so Sylvia Ottmüller, 2. Landesvorsitzende der Ärztegewerkschaft.
Über den Marburger Bund Baden-Württemberg
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