Aufgrund der bislang weitgehenden Unklarheit über die Verbreitung der verschiedenen Virusmutationen in Nordrhein-Westfalen Leiter des mit rund 200.000 Euro geförderten Projekts ist Professor Alexander Mellmann vom Institut für Hygiene des Universitätsklinikums Münster. Universitäre Projektpartner sind zudem Professor Alexander Dilthey vom Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene und Professor Jörg Timm vom Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf.
„Mir ist es ein besonderes Anliegen zu untersuchen, ob sich die Varianten in Nordrhein-Westfalen unterschiedlich verbreitet haben, beispielsweise in den Grenzregionen zu den Niederlanden“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Noch diese Woche wird damit begonnen, rund 1.000 positive SARS-CoV-2 Proben insbesondere aus dieser Region zu sammeln und auszuwerten.“ In den Niederlanden gilt die Variante B.1.1.7 bereits als verbreitet und dies mit steigender Tendenz. Es wird davon ausgegangen, dass die Virusmutation ansteckender ist als die ursprüngliche SARS-CoV-2 Variante.
„Ich freue mich über diese kurzfristige Zusammenarbeit von universitärer Medizin in Kooperation mit einigen großen Laboren. Das Modellprojekt wird ein gemeinsamer Kraftakt, der aber notwendig ist, um über die gegenwärtige Verbreitung der SARS-CoV-2-Mutationen näheren Aufschluss zu bekommen. Glücklicherweise können wir aber auf bereits bestehenden Strukturen und Kooperationen zurückgreifen“, betonte Professor Alexander Mellmann.
Das Projekt ist eine Punktprävalenzstudie. Das heißt, es soll vor allem die Frage beantwortet werden, in welchem Umfang in Nordrhein-Westfalen bereits SARS-CoV-2-Varianten wie beispielsweise die Variante B.1.1.7 oder B.1.351 zu einem bestimmten Zeitpunkt vorkommen. Zudem soll geklärt werden, ob es neben den bekannten noch weitere Virusvarianten gibt.
Bisher sind in Nordrhein-Westfalen elf Fälle einer SARS-CoV-2 Infektion mit der B.1.1.7 Variante sowie drei Fälle einer Infektion mit der B.1.351 Variante bekannt, die anhand einer Gesamtgenomsequenzierung nachgewiesen wurden. Weitere Verdachtsfälle liegen aufgrund spezifischer PCR-Untersuchungen vor bzw. werden derzeit sequenziert.
Gemäß Infektionsschutzgesetz ist ergänzend zum Untersuchungsbefund das Typisierungsergebnis ein übermittlungspflichtiger Bestandteil der SARS-CoV-2 Meldung, somit wird das Typisierungsergebnis auch dem RKI bekannt.