Bei den zwei gut besuchten Veranstaltungen im Evangelischem Stift St. Martin – Teil des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein – im Januar 2020 und im Klinikum Ida-Oberstein im März informierten die beiden MB-Juristen Janina Casper und Andreas Höffken in Teilbetriebsversammlungen über die Änderungen zur Senkung der Gesamtarbeitslast des ärztlichen Personals durch die neuen Regelungen im Tarifabschluss TV-Ärzte/VKA.
„Die gute Beteiligung und erfreuliche Diskussion zeigte uns, dass wir mit einzelnen Veranstaltungen in den Krankenhäusern unseres Bezirks den richtigen Weg gewählt haben, um möglichst viele Kolleginnen und Kollegen mit hilfreichen Informationen aus unserer gewerkschaftlichen Arbeit anzusprechen“, berichtete Edeltraud Lukas. „Diesen Weg werden wir, sobald es wieder möglich ist, auch fortsetzen.“ Bis dahin bleibe nur der digitale Austausch. Mitglieder könnten sich per E-Mail an sie wenden (0171 9295856@web.de).
Darüber hinaus informierte Edeltraud Lukas, dass Kollegen in manchen Klinikstandorten Sorgen um ihre berufliche Zukunft haben, da einzelne Krankenhäuser sich in finanzieller Schieflage befinden und erste Kliniken bereits in MVZ umgewandelt wurden. „Hier gab es leider auch arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.“
Edeltraud Lukas verwies an dieser Stelle darauf, dass für alle Mitglieder des Marburger Bundes die arbeitsrechtliche Beratung bis hin zur Prozessvertretung eine kostenfreie Leistung ist.
Dr. med. Karlheinz Kurfeß, Vorsitzender der Bezirksärztekammer Koblenz, ermächtigter Krankenhausarzt aus den Reihen des Marburger Bundes und stellv. Vorsitzender der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung RLP hielt eines der beiden Referate.
Kurfeß verwies auf einen beispiellosen Wandel, der sich in jüngster Vergangenheit in der Welt der Niedergelassenen vollzieht, und sogar von einigen Beobachtern als dramatische Entwicklung gekennzeichnet wird: „Die Zahl der selbstständigen Niedergelassenen sinkt kontinuierlich. Gleichzeitig steigt die Zahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte in Praxen und MVZ rapide an.“
Ermöglicht wurde diese Veränderung durch das Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2007. „Seit 2010 stieg die Zahl der angestellten Ärzte und Psychotherapeuten in Praxen und MVZ um rund 170 Prozent.“ Die Attraktivität des Angestelltenstatus im ambulanten Bereich nimmt bei beiden Geschlechtern gleichermaßen zu. Bei den Frauen waren im Vorjahr 30 Prozent in MVZ oder Praxen angestellt, bei den Männern 23 Prozent.
Mittlerweile erfolgen zudem 64 Prozent aller Anstellungen im ambulanten Sektor in Teilzeit. Die Teilzeitquote nimmt im hausärztlichen und fachärztlichen Bereich in RLP zu. „Für einen niedergelassenen Arzt, der altersbedingt aus dem System ausscheidet, brauchen wir heute zwei angestellte Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit. Im Schnitt beträgt das Vollzeitäquivalent bei den Angestellten 0,59.“
„Heute wählt bereits die Mehrheit der Neueinsteiger in der ambulanten Versorgung das Angestelltenverhältnis“, betonte Dr. med. Karlheinz Kurfeß. „Im Vorjahr nahmen 63 Prozent der Neueinsteiger diesen Weg. Alleine in Rheinland-Pfalz wird in ein paar Jahren mehr als die Hälfte aller Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung RLP angestellt tätig sein, zum überwiegenden Teil zudem nur in Teilzeit“, prognostizierte Dr. med. Karlheinz Kurfeß. Um diese Angestellten wollen wir uns ganz besonders kümmern, denn es gilt Angestellte, sind Angestellte, sind Angestellte.“