Die Fachpflegekraft für Anästhesie- und Intensivpflege lebt seit 34 Jahren in Deutschland und arbeitet auf der Covid19-Intensivstation der Medizinischen Hochschule Hannover. In Deutschland ist die 37-Jährige jedoch nur geduldet, Ende 2020 drohte die Abschiebung. Eine im Jahr 1990 erteilte dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung wurde im Jahr 2000 widerrufen. Farah Demir wurde aufgefordert, Dokumente aus dem Libanon vorzulegen, was aufgrund politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen nicht funktionierte. Existierende Dokumente aus der Türkei sind aufgrund fehlerhafter Daten zweifelhaft. Während das Verwaltungsgericht Hannover diese als gültig betrachtet, erkennen türkische Behörden die Dokumente nicht an und lehnen Korrekturen ab. Die Stadt Hameln drohte ihr zwischenzeitlich, die Duldung nicht zu verlängern.
„Als Bürger Hamelns bin ich empört über so ein instinktloses Verwaltungshandeln“, macht Hans Martin Wollenberg, Erster Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen, deutlich. „Gerade in diesen Pandemie-Zeiten ist doch allen deutlich vor Augen geführt worden, wie dringend wir qualifiziertes medizinisches Personal brauchen. In eine solche Zeit passt es erst recht nicht, wenn einer von uns von einer Behörde mitgeteilt wird: Du gehörst nicht richtig dazu.“
Wollenberg kritisiert: „Und das nach mehreren Jahrzehnten in Deutschland und dem Absolvieren einer qualifizierten Ausbildung. Daher unterstützen wir die Petition und sagen: Farah Demir braucht eine dauerhafte Bleibeperspektive.“ Noch bis heute, 8. März, läuft eine Online-Petition mit der Forderung, Farah Demir eine dauerhafte Perspektive in Deutschland sichern. „Es ist absurd. Die Kollegin ist integriert, spricht fließend Deutsch, hat ein tadelloses Führungszeugnis. Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht oder die Staatsbürgerschaft wären nach 34 Jahren in Deutschland nur logisch und sinnvoll“, sagt Wollenberg weiter.
Der Zweite Landesvorsitzende des Marburger Bundes Niedersachsen, Andreas Hammerschmidt, ergänzt: „Die Angelegenheit ist mit gesundem Menschenverstand langsam nicht mehr zu erklären. Ständige Duldungsverlängerungen lösen das Problem nicht. Eine dauerhafte Bleibeperspektive gibt es nicht, weil bürokratische Hindernisse bestehen, obwohl Frau Demir seit 34 Jahren in diesem Land lebt, bestens integriert und Fachkraft in einem systemrelevanten Beruf ist.“ Die Möglichkeit, einfach eingebürgert zu werden, bestünde laut Behörden nicht.
„Mir fehlt jegliches Verständnis dafür, warum Frau Demir keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten kann. Der gesamte Vorgang ist auch ein schlechtes Beispiel für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen mit einer anderen Staatsbürgerschaft. Das ist demotivierend“, erläutert Hammerschmidt weiter. Eine Möglichkeit bestünde darin, Farah Demir einen Staatenlosen-Pass auszustellen. „Wenn bürokratiebedingte Zweifel an der Staatsbürgerschaft bzw. Herkunft bestehen, wäre das eine einfachere Möglichkeit, eine dauerhafte Bleibeperspektive bzw. die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Egal, auf welchem Wege: wir fordern eine dauerhafte Bleibeperspektive für Farah Demir – ohne Wenn und Aber.“
Die Online-Petition für Farah Demir kann noch heute, 8. März, hier unterzeichnet werden.
Die Fotos von Hans Martin Wollenberg, Erster Vorsitzender Marburger Bund Niedersachsen, und Andreas Hammerschmidt, Zweiter Vorsitzender Marburger Bund Niedersachsen, sind zum Abdruck/zur Veröffentlichung im Zusammenhang mit dieser Pressemeldung freigegeben.
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