Die interessierten Einrichtungen müssen sich bis zum 19. März 2021 bei den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern melden und versichern, dass sie die vom Ministerium festgelegten Mindeststandards erfüllen. Sie werden dann von den Gesundheitsämtern beauftragt und können umgehend neben den seit gestern abrechnungsberechtigten schon existierenden Teststellen und Arztpraxen mit dem Angebot kostenloser Bürgertestungen beginnen.
Die Abrechnung der Kosten der Tests und der Testdurchführung erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Kosten trägt der Bund.
Alle Teststellen müssen dem Gesundheitsamt täglich die Zahl der vorgenommenen und der positiven Tests melden, um die Wirksamkeit der Testungen als Teil der verantwortungsvollen Öffnungsstrategie immer zeitnah einschätzen zu können.
Minister Laumann: „Mit der erlassenen Verordnung schafft Nordrhein-Westfalen sehr schnell nach Veröffentlichung der Bundesverordnung für alle Beteiligten Planungssicherheit. So kann in den Kommunen jetzt zügig der Ausbau der Teststruktur weitergehen. Diese Aufgabe ist eine weitere enorme Kraftanstrengung und es wird vermutlich nicht alles überall immer sofort reibungslos funktionieren. Ich bin aber überzeugt, dass die Testangebote einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie liefern werden. Mit ihnen können wir hoffentlich nach und nach weitere Öffnungsschritte unternehmen.“
Die Coronateststrukturverordnung findet sich hier: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210309_coronateststrukturverordnung.pdf
Mindestanforderungen an die Teststellen sind in diesem Dokument zusammengefasst:https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210307_anlage_av_vorlaeufige_beauftragung_0.pdf