Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales den Kreisen und kreisfreien Städten in dem 13. Impferlass am Freitag, 26. März 2021, mitgeteilt. Aufgrund der nun vorliegenden Lieferzusagen des Bundes für den Impfstoff der Firma BioNTech kann das Gesundheitsministerium diese zusätzliche Impfdosen bereitstellen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: “Es ist sehr erfreulich, dass wir verlässliche Lieferzusagen erhalten und von erhöhten Liefermengen profitieren können. Wir haben den Kommunen die notwendige Beinfreiheit gegeben mit den Impfdosen zügig in der Priorität 2 weiter zu impfen. Nun erhalten sie nochmals zusätzlich Impfstoff, um das Impfgeschehen voranzutreiben.”
Damit sollen vorrangig Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden. Der Nachweis der Impfberechtigung hat in diesen Fall mittels ärztlichem Attest zu erfolgen. Dabei ist die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV ausreichend – es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose.