Da der zurückliegende Drei-Tages-Zeitraum aber auch die Ostertage mit zum Teil eingeschränkten Test- und Meldeprozessen betrifft, hat das Gesundheitsministerium mit Wirkung zum heutigen Tag die Coronaschutzverordnung modifiziert.
Für eine Aufhebung der Notbremse-Regelung sind künftig mindestens sieben Tage mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 und eine stabile Tendenz erforderlich. Diese Voraussetzung ist derzeit noch in keiner der „Notbremse-Kommunen“ gegeben.
Minister Laumann: „Auch, wenn die Inzidenzen aktuell etwas sinken, befinden wir uns nach Einschätzung vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler noch mitten in der dritten Welle. Wir müssen aktuell also besonders vorsichtig und besonnen agieren. Ein ‚Hin und Her‘ bei der Anwendung der Notbremse wäre zudem etwas, für das die Menschen wenig Verständnis hätten. Deshalb wollen wir die Tendenz etwas länger beobachten, bevor wir die Notbremse in Kommunen aufheben.“
In welchen Kommunen die Notbremse aktuell greift, ist dieser Allgemeinverfügung zu entnehmen: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210401_av_corona-notbremse_gem._ss_16_coronaschvo.pdf