Insgesamt 375 Patientinnen und Patienten haben sich im vergangenen Jahr an den Schlichtungsausschuss gewandt. Im Jahr zuvor waren es 420 Anträge. Einige der Anträge konnten aus formalen Gründen nicht bearbeitet werden, weil zum Beispiel die Antragsteller nicht in Rheinland-Pfalz behandelt wurden, weil der Vorfall verjährt oder weil das Verfahren schon bei Gericht anhängig war.
Insgesamt wurden 315 Sachentscheidungen getroffen (2019: 306). Bei 21,3 Prozent dieser Entscheidungen (67 Fälle) bejahte der Schlichtungsausschuss einen Behandlungsfehler. Damit liegt diese Quote leicht höher als im Jahr zuvor mit 18 Prozent. Setzt man die Zahlen der Behandlungsfehler beispielsweise in Relation zur Zahl aller landesweit erfassten Behandlungsfälle, so liegt der Fehlerquotient im Promillebereich.
„Ärztinnen und Ärzte arbeiten trotz extremer Arbeitsverdichtung im ambulanten und stationären Bereich äußerst verantwortungsvoll. Doch natürlich ist jeder Fehler, der passiert, ein Fehler zu viel. Der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer nimmt deshalb jeden eingehenden Antrag von Patientinnen und Patienten sehr ernst“, erklärte Landesärztekammer-Präsident Dr. Günther Matheis. Fehler und Beinahe-Fehler dürfen nicht verschwiegen werden, sondern es muss offen darüber gesprochen werden. „Nur dies hilft, Schwachstellen aufzudecken und wirksame Strategien zur Fehlerprävention aufzubauen“, sagte Matheis weiter.
Rund zwei Drittel der Anträge betrafen im vergangenen Jahr die Krankenhäuser und ein Drittel den ambulanten Bereich. Im Krankenhausbereich kamen die meisten dieser Anträge aus der Unfallchirurgie (95 Fälle), der Allgemeinchirurgie (29 Fälle) und der Inneren Medizin (21 Fälle). Im ambulanten Bereich betrafen die meisten Beschwerden die Unfallchirurgie (11 Fälle), den hausärztlichen Bereich (10 Fälle) und die Orthopädie (8 Fälle).
In den im Jahr 2020 abgeschlossenen Verfahren handelte es sich bei den bejahten Behandlungsfehlern in den Kliniken meistens um operativ durchgeführte Therapien (30 Fälle), bildgebende Verfahren in der Diagnostik (7 Fälle) und allgemeine Diagnostik (7 Fälle). Dabei waren folgende Krankheiten am häufigsten betroffen: Arthrose (6 Fälle), sonstige Krankheiten des Darms (4 Fälle) sowie Verletzungen der Hand/des Handgelenks (4 Fälle).
Im ambulanten Bereich betrafen die häufigsten Fehler die Therapie/operative Durchführung (3 Fälle), Therapie/Pharmaka (3 Fälle) sowie Therapie/postoperative Maßnahmen (2 Fälle). Dabei waren folgende Krankheiten betroffen: Melanome und sonstige bösartige Erkrankungen (1 Fall), sonstige Krankheiten des Ohres (1 Fall) sowie Krankheiten des Ösophagus (1 Fall).
In den meisten der Fälle werden die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt. Matheis und Meiborg: „All dies spricht für die neutrale und faire Arbeit im Schlichtungsausschuss.“
Der Schlichtungsausschuss in Mainz arbeitet in der Besetzung mit einer Juristin oder einem Juristen, zwei Ärztinnen oder Ärzten und zwei Patientenvertreterinnen oder Patientenvertretern. Das Verfahren ist für die Patienten kostenfrei, berichtet Jurist Gerhard Meiborg, Vorsitzender des Schlichtungsausschusses. Als bislang einzige Kammer sind in Rheinland-Pfalz zudem schon seit vielen Jahren stimmberechtigte Patientenvertreter in den Schlichtungsausschuss integriert.
Der Schlichtungsausschuss ist erreichbar bei der:
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Schlichtungsausschuss, Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz, Telefon 06131 28822/-71/ -72/ -73, Fax 06131 28822-77
Formulare und weitere Informationen gibt es im Internet unter http://www.laek-rlp.de/ausschuesse-kommissionen/schlichtungsausschuss/