Ein weiteres bundesweites Novum: Für den Kompetenzerwerb im großen Gebiet „Innere Medizin“ können sich Ärztinnen und Ärzte künftig sechs Monate lang auch Kompetenzen in anderen Gebieten aneignen. „Dies ist eine wichtige, zukunftsweisende Entscheidung“, erklärt der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. med. Günther Matheis.
Denn mehr Fächer rücken näher zusammen wie beispielsweise die Kardiologie und die Herzchirurgie. Die neue Regelung ist somit auch für neue Versorgungsformen wie der Zentrenbildung (Herzzentrum, Lungenzentrum etc.) förderlich. „Im Gebiet Chirurgie und anderen großen Fächern wird dies bereits praktiziert. Jetzt kann auch die Innere Medizin profitieren“, erklärt der rheinland-pfälzische Kammerpräsident.
Die jetzt beschlossene Weiterbildungsordnung muss nun nur noch vom Gesundheitsministerium RLP genehmigt werden; diese Prüfung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Danach kann das neue Regelwerk in Kraft treten.
Die neue Weiterbildungsordnung richtet ärztliche Weiterbildung vollkommen neu aus: Statt wie bisher auf den Nachweis von abgeleisteten Zeiten zu fokussieren, setzt die neue Weiterbildungsordnung auf den Erwerb von Kompetenzen.
Ärztinnen und Ärzte, die sich bereits in Weiterbildung befinden, können ihre Weiterbildung - innerhalb bestimmter Fristen - auf der bisherigen Grundlage fortführen. Sie können aber auch auf die neue Weiterbildungsordnung umsteigen. Diejenigen, die nach Inkrafttreten der neuen Regelung ihre Weiterbildung beginnen, müssen diese gemäß der neuen Vorschrift gestalten.
Nach Abschluss ihres Medizinstudiums durchlaufen Ärztinnen und Ärzte eine mehrjährige Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt. Diese Weiterbildung findet unter Anleitung erfahrener Ärztinnen und Ärzte statt, die von der Landesärztekammer zur Weiterbildung befugt werden. Die Weiterbildung endet mit einer Prüfung. Wer sie besteht, erhält die Facharztanerkennung. Ohne diese können Ärztinnen und Ärzte nicht im System der Kassenärztlichen Vereinigung arbeiten.