„Die Leistungen der Ärztinnen und Ärzte und der Pflege, nicht zuletzt im Rahmen von Diensten auf den Covid-19-Stationen, sind gleichberechtigt zu betrachten. Belegschaften in Krankenhäusern dürfen nicht gespalten werden. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten erfolgt immer gemeinsam. Alle Berufsgruppen sollten daher von einer Prämie profitieren“, erklärte der Vorstand des Marburger Bundes Sachsen.
Zum Hintergrund: Bereits am 26. März 2021 hatte der Bundesrat einem Bundestagsbeschluss zugestimmt, der die Fortgeltung zahlreicher Regelungen in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherstellt. Im Zuge dieses Beschlusses wurde auch das Krankenhausfinanzierungsgesetz dahingehend ergänzt, dass künftig nicht nur Pflegekräfte, sondern auch andere Berufsgruppen, die aufgrund der Versorgung von mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren, zum Kreis der Berechtigten der Corona-Sonderzahlungen zählen.
Der Bund hat den Krankenhäusern insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um den durch die Versorgung von Covid-19-Patienten besonders belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Prämie zu zahlen.
Der Marburger Bund Sachsen fordert die Kliniken daher auf, die vom Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit zu nutzen und die staatliche Corona-Prämie allen Berufsgruppen zu zahlen, die aufgrund der Versorgung von Corona-Patienten besonders belastet sind. Denn: Patientenversorgung ist Teamarbeit - auch in Zeiten der Pandemie.