Laut Impfvereinbarung sollen AOK-Versicherte für ihren Grippeimpfwunsch – ohne vorherigen Kontakt mit ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten – direkt die Apotheken aufsuchen können, die am Modellversuch teilnehmen werden.
Eine Impfung ohne vorherige ärztliche Aufklärung „ist jedoch ganz und gar nicht im Sinne des Patientenschutzes. Das können wir nicht gutheißen“, kritisiert Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. Wie soll beispielsweise in einer Apotheke auf eine akut auftretende medizinische Komplikation nach einer Impfung reagiert werden? „Der Aufbau einer ambulanten Impfinfrastruktur in den Apotheken würde eine riskante und unnötige Parallelwelt schaffen“, fügt Matheis hinzu.
Die meisten Menschen vertragen Schutzimpfungen problemlos. „In einigen Fällen kann es jedoch zu lebensgefährlichen allergischen Reaktionen kommen“, gibt Dr. Peter Heinz, Vorsitzender des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, zu bedenken.
Behandelnde Ärztinnen und Ärzte kennen in der Regel die gesundheitlichen Voraussetzungen ihrer Patientinnen und Patienten oder klären in einem Arzt-Patienten-Gespräch, ob die Impfung im Einzelfall aus medizinischer Sicht unbedenklich und sinnvoll ist. „Der Versuch, Schutzimpfungen welcher Art auch immer einer direkten ärztlichen Kontrolle zu entziehen, kann für Patientinnen und Patienten gefährlich werden“, warnt auch Heinz.
„Unsere niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind flächendeckend gut aufgestellt, sind schnell und unkompliziert zu erreichen und vor allem: Impfen gehört zu ihrem täglichen Kerngeschäft“, bringen es Matheis und Heinz auf den Punkt.