„Die Impfbereitschaft unter Klinikärzten war von Beginn an mit über 95 Prozent sehr hoch“, verweist Dr. med. Claus Beermann, Vorsitzender des MB-Bezirks Pfalz auf eine entsprechende Umfrage des Marburger Bundes NRW/RLP aus dem Februar. Am Klinikum Ludwigshafen sind immerhin über 85 Prozent aller Mitarbeiter gegen Corona-Viren geimpft worden, d.h. über 2.800 Mitarbeiter im Klinikum Ludwigshafen sind geimpft, etwa 400 sind es noch nicht.
„Dennoch: Auch für Ärztinnen und Ärzte oder andere Mitarbeiter kann es keine Impflicht nur aus einer auf Autorität beruhenden Anweisung geben“, betont Claus Beermann weiter. „Es ist nicht verhältnismäßig, auf Zwangsimpfungen zu setzen. Es wird völlig außer Acht gelassen, dass im Klinikum neben der Maskenpflicht und weiteren Hygienemaßnahmen auch immer mehr geimpfte Patienten behandelt werden. Zudem haben wir auch erste Fälle von positiv getesteten Mitarbeitern, die bereits doppelt geimpft worden sind“, erklärt Dr. med. Claus Beermann.
„Eine Steigerung der Impfungquote erreichen wir eher durch intensive Überzeugungsarbeit, aber sicherlich nicht durch ein solches drakonisches Vorgehen“, mahnt Beermann. Das sieht die Leitung des Klinikums Ludwigshafen offenbar ganz anders: „Sicherheit ist nicht verhandelbar. Wer im Krankenhaus arbeitet und nicht geimpft ist, stellt eine Gefahr dar, die wir unseren Patienten nicht zumuten dürfen und wollen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Klinikums Ludwigshafen. Das Klinikum wolle Vorbild sein und die konsequente Umsetzung eines effektiven Gesundheitsschutzes gewährleisten.
„Patienten dürfen deshalb zu Recht von uns erwarten, dass wir als Beschäftigte im Gesundheitswesen alles erdenkliche Mögliche dafür tun, größtmögliche Sicherheit anbieten zu können“, hebt Hans-Friederich Günther, Geschäftsführer des Klinikums hervor. In den regionalen Medien ist eine lebhafte Debatte entbrannt.
Fakt ist: Es wird mit Kündigungen gedroht. So gab es mehrere Anhörungen des Betriebsrats in Sachen Probezeitkündigung wegen mangelnder Impfbereitschaft, die sich ausschließlich auf diesen Umstand stützten. Zwei der drei Betroffenen haben sich daraufhin impfen lassen. Dem Vernehmen nach sollen auch Neueinstellungen und Vertragsverlängerungen nur noch bei geimpften Mitarbeitern erfolgen. Zudem sollen nur noch geimpften Mitarbeiter Erhöhungen bei ihren Vergütungen erhalten. Nur vollständig Geimpfte dürfen an externen Veranstaltungen teilnehmen. Der Betriebsrat sieht hier seine Mitbestimmungsrechte missachtet. Diese Regelungen werden voraussichtlich das Arbeitsgericht beschäftigen. Wir werden weiter berichten.