„Um eine möglichst flächendeckende Repräsentanz zu haben, haben wir für die Wahlen Ärztinnen und Ärzte aus möglichst vielen Krankenhäusern, Praxen, MVZ oder Behörden etc. in Rheinland-Pfalz als Kandidaten des Marburger Bundes geworben“, erklärt Matheis weiter. „Wir wollen bei der Neuwahl der Delegierten der Vertreterversammlungen in allen vier Bezirksärztekammern Koblenz, Rheinhessen, Pfalz und Trier und in der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz mit jeweils eigenen Kandidaten-Listen antreten.“
„Entscheidend ist, dass jede Kandidatin und jeder Kandidat in dieser für uns alle wichtigen Kammerwahl persönlich Flagge zeigt, um den Marburger Bund und letztlich unsere Ärztekammern sichtbar zu stärken. Eine möglichst breite Solidarität schon bei der Kandidatur ist unserer Erfahrung nach der erste Schritt zum Erfolg. Getreu unserem Motto: Gemeinsam lässt sich mehr bewegen.
Wir angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte wissen, wie wertvoll ein solidarisches Handeln ist. Leider haben in der Vergangenheit einzelne Arztgruppen sich immer wieder gegenseitig attackiert Das bringt uns nicht weiter, sondern schadet nur der gesamten Ärzteschaft. Partikulare Interessen zersplittern zusehend Teile unserer Ärzteschaft. Zu welchem Preis? Der Politik ist diese Tendenz höchst willkommen: Teile und herrsche.
Als Marburger Bund war und ist es deshalb unsere Maxime, besser auf einem kooperativen Kurs die gemeinsamen beruflichen Interessen aller Ärztinnen und Ärzte in unseren Vertreterversammlungen zu bewahren. Das wollen wir auch künftig nicht anders halten, dafür benötigen wir aber Anfang Oktober Ihre beiden Stimmen für die neuen Delegierten auf den Listen des Marburger Bundes in der Landesärztekammer und Ihrer jeweiligen Bezirksärztekammer.
Die Wählerverzeichnisse sind vom 29. August 2021 bis 6. September 2021 (während der Dienstzeit) in den Geschäftsräumen der jeweiligen Bezirksärztekammern zur Einsicht ausgelegt.
Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses müssen schriftlich bis zum Ende der Auslegungsfrist am 10. September 2021 beim jeweiligen Wahlleiter der Bezirksärztekammern eingegangen sein. Danach eingehende Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
Die Wahlbriefe werden in der ersten Oktoberwoche versendet. Ihre beiden Stimmen müssen dann bis zum 27. Oktober um 18 Uhr den Wahlleiter erreicht haben.