Die Wählerverzeichnisse sind bis zum 6. September 2021 in den jeweiligen Bezirksärztekammern ausgelegt / Widerspruchsfrist
02.September
2021
Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses müssen schriftlich bis zum Ende der Auslegungsfrist am 10. September 2021 beim jeweiligen Wahlleiter der Bezirksärztekammern eingegangen sein. Danach eingehende Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
Die Wahlbriefe selber werden etwa in der ersten Oktoberwoche versendet. Ihre beiden Stimmen müssen dann bis zum 27. Oktober um 18 Uhr den Wahlleiter erreicht haben.