Wenn Sie kandidieren, dann erscheinen Sie auf dem Stimmzettel für die Kammerwahl im Herbst 2022. Wenn Sie dann genug Stimmen der Kammermitglieder auf sich vereinen können, dann sind Sie als Delegierte/r in die Vertreterversammlung („das Parlament“) Ihrer Bezirksärztekammer gewählt. Dies ist ein Ehrenamt, kein Nebenjob, und muss daher auch von niemandem genehmigt werden. Es gibt dafür kein Gehalt, aber eine Aufwandsentschädigung für die aufgewendete Zeit.
Die (regulären) Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern tagen üblicherweise einmal pro Jahr, in der Regel in der ersten Novemberhälfte. In diesen Sitzungen berichtet hauptsächlich der Vorstand über die geleistete Arbeit, der Haushalt wird verabschiedet und es werden aktuelle Themen diskutiert. Die Legislaturperiode dauert 4 Jahre.
Im ersten Jahr der Legislaturperiode gibt es zusätzlich je eine sogenannte konstituierende Vertreterversammlung der Bezirksärztekammern: Diese finden in den jeweiligen Bezirken (Nordwürttemberg, Nordbaden, Südwürttemberg, Südbaden) jeweils am Freitag, den 4. Februar 2023, statt.
In diesen konstituierenden Vertreterversammlungen werden der Vorstand, die Ausschüsse, die Delegierten für die Landesärztekammer und die Delegierten zum Deutschen Ärztetag gewählt. Hier werden also die Weichen gestellt für die Besetzung der verschiedenen Gremien auf den verschiedenen Ebenen (im Bezirk, im Land und im Bund). Außerdem werden auf späteren Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern die Vertreter/Vertreterinnen der Vertreterversammlung der Versorgungsanstalt, unserer gemeinsamen Altersversorgung, bestimmt.
Das Amt als Delegierte/r in den Bezirksärztekammern ist kein großer Zeitaufwand. Mit Ihrem Engagement können Sie aber viel bewirken und dafür sorgen, dass die Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg in diesen wichtigen Gremien vertreten werden!
- Die Ärztekammern sind die zentralen Organe für die Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte.
- Selbstverwaltung bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte ihre eigenen Angelegenheiten selbstbestimmt, eigenverantwortlich und unabhängig regeln können (Subsidiarität). Dafür hat der Staat bestimmte Aufgaben gesetzlich an die Ärztekammern übertragen.
- Die Landesärztekammer ist die berufsständische Selbstverwaltung aller Ärztinnen und Ärzte in einem Bundesland und vertritt angestellte ebenso wie niedergelassene und berentete Kolleginnen und Kollegen.
- In Baden-Württemberg gibt es eine Landesärztekammer und vier Bezirksärztekammern.
- Zu den Aufgaben der Kammern gehören unter anderem:
- die Entwicklung oder auch Änderung von Satzungen, Berufsordnungen und vor allem Weiterbildungsordnungen (im Land),
- politische Arbeit und Interessensvertretung (im Land),
- Durchführung von Weiterbildungsprüfungen (im Bezirk) sowie
- Überwachung der Berufsausübung der Ärztinnen und Ärzte (im Bezirk).
- In Baden-Württemberg gibt es vier Bezirksärztekammern:
- Nordwürttemberg (in Stuttgart),
- Südwürttemberg (in Reutlingen),
- Nordbaden (in Karlsruhe) und
- Südbaden (in Freiburg).
- Die Bezirksärztekammern sind für das operative Geschäft vor Ort zuständig und der erste Ansprechpartner für die Ärztinnen und Ärzte.
- In den Bezirksärztekammern muss man sich als Kammermitglied an- oder abmelden und hier werden auch die Weiterbildungsprüfungen abgelegt (Facharzt, Schwerpunkt, Zusatzbezeichnungen etc.).
- Ausschüsse innerhalb der Ärztekammern sind wichtige Beratungsgremien für den Vorstand, in denen gesundheitspolitische und kammerinterne Themen diskutiert werden.
- Der Deutsche Ärztetag ist die einmal jährlich stattfindende Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das sogenannte „Parlament der Ärzteschaft".
- Er ist das oberste beschlussfähige Gremium der Bundesärztekammer, dort werden bundesweite Regelungen zum ärztlichen Berufsrecht und Positionen zur Gesundheitspolitik erarbeitet.
- Die Delegierten zum Deutschen Ärztetag werden in den jeweiligen Bezirken gewählt.
... zur Kammerwahl 2022 und einer Kandidatur finden Sie auf unserer neu eingerichteten Website www.kammerwahl-bw.de!