„Diese alarmierenden Zahlen zeigen sehr deutlich, dass der für das Jahr 2021 geregelte Ganzjahresausgleich keine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser gewährleisten kann. Die vom Verordnungsgeber auf Bundesebene erwartete Entspannung der Lage ab dem 3. Quartal 2021 ist pandemiebedingt nicht eingetreten“, betont der Vorsitzende der KGRP Bernd Decker.
Der KGRP-Vorstandsvorsitzende fordert daher die Umsetzung eines 3-Punkte-Plans durch die politisch Verantwortlichen:
- 1. Nachbesserungen beim Ganzjahreserlösausgleich für 2021.
- 2. Liquiditätshilfen in Form von Ausgleichzahlungen für alle von der Pandemie betroffenen Krankenhäuser und zusätzliche Pauschalen für die Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten.
- 3. Ganzjahreserlösausgleich für 2022.
Ende der Corona-Pandemie nicht in Sicht
Es ist absehbar, dass die Inzidenz- und Hospitalisierungszahlen weit in das Jahr 2022 hinein auf einem hohen Niveau bleiben und die Krankenhäuser aufgrund der dargestellten Zusammenhänge weiterhin deutliche Leistungs- und Erlösverluste verzeichnen werden. Aus diesen Gründen ist auch für das Jahr 2022 eine Absicherung der Budgets notwendig, damit die Leistungsfähigkeit und die Handlungsspielräume der Krankenhäuser erhalten bleiben. Ohne stabilisierende Maßnahmen sind etablierte und bedarfsnotwendige Versorgungskapazitäten bis hin zu ganzen Krankenhausstandorten in ihrem Bestand gefährdet.
Zur Vermeidung von erheblichen finanziellen Verlusten aufgrund der Corona-Pandemie in Verbindung mit daraus resultierenden Fallzahlrückgängen in der Regelversorgung sollte grundsätzlich auf das Instrument des Ganzjahreserlösausgleiches zurückgegriffen werden, das auch bereits für die Jahre 2020 bzw. 2021 Anwendung findet. Allerdings müssen über die reinen akutstationären Erlöse der Krankenhäuser hinaus auch Erlöseinbußen aus den ambulanten Versorgungsbereichen und weiteren Nebenbetrieben angemessen ausgeglichen werden.
Sollte bei einem weiteren Anstieg der Inzidenzen - wie im vergangenen Jahr - die Verschiebung planbarerer medizinischer Eingriffe und Operationen erforderlich oder vom Land angeordnet werden, sind flankierende Ausgleichszahlungen, z.B. nach den bis Juni 2021 geltenden Regelungen unabdingbar. Diese Ausgleichszahlungen dienen der Aufrechterhaltung der Liquidität und werden über den Ganzjahresausgleich weitgehend wieder ausgeglichen und so ggfs. auch wieder zurückgezahlt. Darüber hinaus sollten Krankenhäuser, die Covid-19-Patientinnen und -Patienten behandeln, hierfür eine zusätzliche pauschalierte Vergütung erhalten. Diese Forderungen entsprechen dem einstimmig von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder am 5. November getroffenen Beschluss.
Wichtig ist, dass die auf Bundesebene festzulegenden Ausgleichszahlungen bei den von der Pandemie betroffenen Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz auch ankommen. Da ein baldiges Ende der Pandemie leider immer noch nicht absehbar ist und sich die Situation durch Virusmutationen sogar noch verschärfen könnte, benötigen die Krankenhäuser für das Jahr 2022 sehr schnell einen vernünftigen finanziellen Rettungsschirm – und zwar diesmal ohne Lücken.
„Der Rettungsschirm 3.0 muss die Liquidität aller Krankenhäuser durch auskömmliche Ausgleichszahlungen kurzfristig erhalten, finanzielle Sicherheit für das dritte Krisenjahr 2022 geben und weniger Bürokratie und Dokumentation sowie flexiblen Personaleinsatz ermöglichen“, fasst Decker die zentralen Forderungen zusammen.