Darüber hinaus werden vom Ärztlichen Direktor mindestens grundlegende Kenntnisse in Krankenhausfinanzen und Controlling verlangt. Schließlich beinhaltet das meist nebenamtlich geführte Ärztliche Direktorat auch eine von vielen unterschätzte juristische Dimension. So finden sich in den Verträgen und Dienstordnungen regelhaft Aufgaben wie Sicherstellung der Krankenhaushygiene, Planung und Koordinierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes oder Überwachung der Durchführung aufsichtsbehördlicher Anordnungen, jeweils verbunden mit haftungsrechtlichen Risiken.
In den allermeisten Fällen treten die gewählten oder bestellten Ärztlichen Direktoren ihr Amt mehr oder minder unvorbereitet an. Viele sind überrascht von dem notwendigen Zeitaufwand, manchmal auch von Einkommenseinbußen und anderen Nachteilen. Ist das Amt in dieser Form noch zeitgemäß? Oder müsste es im weiteren Sinne professionalisiert werden?
Der Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die nach der kammerweiten Befragung aller Ärztlichen Direktoren Vorschläge zur vertraglichen und inhaltlichen Ausgestaltung des Amts ausarbeiten wird. Darüber hinaus soll eine Kammerfortbildung „Ärztliches Direktorat“ entwickelt werden, in der die notwendigen Kenntnisse vermittelt werden, die für eine sachgerechte Ausübung des Amts erforderlich sind — inklusive Umgehung juristischer Fußangeln.
Die Befragung ist für den Zeitraum vom 10. November bis 20. Dezember 2021 geplant. Alle nebenamtlich tätigen Ärztlichen Direktoren werden dazu per E-Mail zur Teilnahme an der Umfrage über das Serviceportal der Ärztekammer Westfalen-Lippe einladen. Die ÄKWL bittet, an der Befragung teilzunehmen und den Fragebogen sorgfältig auszufüllen. Die Beantwortung der Fragen dauert nur etwa fünf Minuten.