• Ärzteparlament fordert allgemeine Impflicht

    Beide Ärztekammern in NRW sprechen sich für Wiedereinführung der Maskenpflicht in Schulen aus
    02.Dezember 2021
    Münster (mhe). Die achte Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat zur aktuellen Entwicklung der Corona-Lage und zu anderen Themen einige Beschlüsse gefasst. Zunächst forderten die 121 Delegierten am vorigen Samstag eine Impfpflicht aller Über-16-Jährigen als letzte Maßnahme. Die Anträge kamen vornehmlich aus den Reihen des Marburger Bundes. Unter Berufung auf das gemeinsame Expertenteam der Ärztekammer Nordrhein und Westfalen-Lippe forderten beide Kammern in NRW auch die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Schulen. Zudem fordert die Kammerversammlung von der neuen Regierung die Einrichtung von mindestens 3.000 neuen Medizin-Studienplätze, um die Patientenversorgung sicherzustellen. Ferner wandte sich das westfälisch-lippische Ärzteparlament gegen die Schließung der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bochum-Linden und bemängelte, dass im Koalitionsvertrag kein Wort zur dringend erforderlichen Verbesserung und Stärkung der Psychiatrischen Versorgung stehe. Nachfolgend die Beschlüsse im Einzelnen:

    Impflicht für alle über 16-jährige Personen, bei denen keine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung vorliegt:

    Die dramatische Entwicklung der SARS-CoV-2-Pandemie erfordert nach Ansicht der Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) eine schnell durchgreifende und klare Reaktion der Politik. Nur so können nach Ansicht des westfälisch-lippischen Ärzteparlamentes die Ausbreitung der Covid-19-Erkrankungen und damit auch der schweren Verläufe sowie der Anstieg der dadurch verursachten Todesfälle noch verlangsamt werden. „Die Überlastung des Gesundheitswesens droht nicht erst, sie besteht bereits in einigen Regionen Deutschlands und der Nachbarländer in voller Härte und bedroht dort das Leben unserer Patienten. Bereits jetzt müssen Patienten aus ihren Heimatregionen verlegt werden, weil dort eine adäquate intensivmedizinische Behandlung nicht mehr sichergestellt werden kann“, betonte ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle.

    Die Kammerversammlung fordert darüber hinaus die Politik eindringlich auf, eine Covid-19-Impfpflicht für alle über 16-Jährigen Personen zu beschließen, bei denen keine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung vorliegt. Die Impfung soll mit einem in Europa zugelassenen Impfstoff erfolgen. Dies sei als letzte Maßnahme erforderlich, sofern alle anderen Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung nicht mehr ausreichen und die vielfältigen Bemühungen, eine hohe, die Herdenimmunität sichernde Impfquote in der Bevölkerung zu erreichen, gescheitert seien. Die unzureichende Impfquote müsse als eine der Hauptursachen für die jetzt fortschreitende Infektionswelle gesehen werden, bilanzierte das Ärzteparlament.

    Weiter fordert die Kammerversammlung die politisch Verantwortlichen auf, unter Einbeziehung des ärztlichen Sachverstandes, insbesondere der Kinder- und Jugendärzte, allgemeingültige Maßnahmen zum Schutze der 5- bis 16-Jährigen zu beschließen. Es solle auch die grundsätzliche Impfung von Personen dieser Altersgruppe erwogen werden.

    Im Übrigen fordert die Kammerversammlung die Politik auf, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, die Booster-Impfung bei bereits grundimmunisierten Personen (2G) möglichst schnell und flächendeckend anbieten zu können und Hindernisse für die Booster-Impfungen zu beseitigen. Hier seien neben den Bemühungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, eine Wiedereröffnung der Impfzentren sowie eine Weiterentwicklung eines alternativen Impfstellenkonzepts beispielhaft an Krankenhäusern oder Schulen von besonderer Bedeutung. Kontraproduktiv sei dagegen eine wie auch immer geartete Rationierung eines bestimmten Impfstoffes.

    Die Kammerversammlung der ÄKWL stellt abschließend fest, dass SARS-CoV-2-Impfung, Beratung, Indikationsstellung und Überwachung der Durchführung eine ärztliche Aufgabe darstellen, die von keiner anderen Berufsgruppe im Gesundheitswesen übernommen werden kann. Auch die Empfehlungen des RKI etwa zu Impfabständen können selbstverständlich im Rahmen der individuellen ärztlichen Indikationsstellung modifiziert werden.

    Ärztekammer Westfalen-Lippe und Ärztekammer Nordrhein fordern die Wiedereinführung der Maskenpflicht an Schulen.

    Die beiden Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen sprechen sich für eine Wiedereinführung der Maskenpflicht in Schulen aus. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) folgen damit dem Votum des von ihnen eingerichteten Expertengremiums Corona. Angesichts der deutlich steigenden Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen sei diese Maßnahme unumgänglich. Parallel zur Teststrategie und den AHA+L-Regeln in den Schulen sollte daher ab einer kommunalen Inzidenz von 100 wieder eine Maskenpflicht in Schulen eingeführt werden, um so Neuinfektionen und vor allem Quarantänemaßnahmen der Sitznachbarn und Schulschließungen mit den damit verbundenen psychosozialen Folgen für die Kinder und Jugendlichen zu vermeiden.

    Mit den steigenden Inzidenzen bei der dominierenden Delta-Variante nimmt nach Ansicht der Kammern nicht nur die Zahl infizierter Kinder in den Schulen deutlich zu, sondern seit Wegfall der Maskenpflicht auch die Zahl der Kinder, die als Sitznachbarn in Quarantäne gehen müssen. Bei einem Aufruf zum freiwilligen Tragen der Masken könne Druck sowohl auf diejenigen Kinder entstehen, die eine Maske tragen, als auch umgekehrt. Wegen der Schulpflicht sei eine einheitliche Maskenpflicht sehr zu bevorzugen

    Eine Maskenpflicht für alle Kinder hätte zudem bis zu den Herbstferien nicht nur eine hohe Akzeptanz, sondern zeige durch die Reduktion der Tröpfcheninfektionen und zusammen mit der Teststrategie (gepoolte Testungen in den Grundschulen, regelmäßige Testung der Ungeimpften und Geimpften und der engmaschigen Testung von Kontaktpersonen) auch eine hohe Wirksamkeit.

    Das Corona-Expertengremium verweist in diesem Zusammenhang auch auf eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, die sich nicht nur für die Verantwortung der (geimpften) Erwachsenen im familiären und sozialen Umfeld der Kinder ausspricht, sondern auch die Notwendigkeit der Anwendung von AHA+L betont: Kindertagesstätten und Schulen können und sollen offenbleiben, wenn die in der AWMF-Leitlinie empfohlenen Hygieneregeln (AHA-Regeln + Masken + Lüften) und die Teststrategie an den Schulen konsequent eingehalten werden.

    Das Expertengremium Corona wurde von den Kammern eingerichtet, weil beide Ärztekammern häufig mit Fragen im Zusammenhang mit Corona konfrontiert werden und man mit diesem Gremium eine unabhängige Meinung von Experten einholen will, um so zu einer abgestimmten Position beider Ärztekammern zu kommen. Die Ärztekammern nutzen seine wissenschaftliche Expertise, um auf unterschiedliche Probleme im Zusammenhang mit Corona zu reagieren.

    Kammerversammlung fordert 3.000 neue Medizin-Studienplätze - Sicherstellung der Patientenversorgung gefährdet

    Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) fordert die neue Regierungskoalition auf, mindestens 3.000 neue Studienplätze im Fach Humanmedizin zu schaffen und zu betreiben. Die verfasste Ärzteschaft müsse mit Verwunderung feststellen, dass im vorliegenden Koalitionsvertrag der „Ampelkoalition“ dieser Schritt offensichtlich vergessen wurde, so die einstimmige Kritik des westfälisch-lippischen Ärzteparlamentes. Anders sei es nicht zu erklären, warum dieses für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung so entscheidende Thema keine Berücksichtigung findet.

    „Schon heute müssen wir Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern abwerben, um die Behandlung hier aufrecht erhalten zu können. Und trotzdem bleiben Stellen unbesetzt. Gleichzeitig fehlen diese Ärztinnen und Ärzte in ihren Herkunftsländern. Das kann so nicht gewollt sein“, sagt Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle.

    Die Kammerversammlung verweist darauf, dass auch die medizinischen Fachgesellschaften seit Jahren forderten, die Anzahl der Medizinstudienplätze in Deutschland zu erhöhen. Nur so sei vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung eine Sicherstellung der Patientenversorgung noch denkbar. An Interessentinnen und Interessenten für diese Plätze mangele es nicht.

    Zuletzt hat der 125. Deutsche Ärztetag in diesem Jahr in Berlin noch vor dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen bundesweit eine Ausweitung der Studienplätze um über zehn Prozent gefordert, um dem demographischen Wandel und den sich damit überdeutlich abzeichnenden Problemen gerecht zu werden.

     

    Kammerversammlung plädiert für Erhalt der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Standort Bochum-Linden

    Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat den Helios-Konzern aufgefordert, die Kündigung des Versorgungsauftrages der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Standort Bochum-Linden zurückzunehmen und die qualitativ hochwertige Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Standort Bochum-Linden fortzusetzen. Mit der angekündigten Aufgabe des Standortes zum Dezember 2022 stehen 150 hochqualifizierte Arbeitsplätze und für die Versorgung dringend notwendige Betten zur Disposition, so die Kritik der Kammerversammlung.

    Sollte dieser Kündigungsbeschluss nicht sofort zurückgenommen werden, sei die Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bochum nicht erst zum Jahresende 2022, sondern sofort gefährdet. Die Klinik werde qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlieren und schon in den nächsten Monaten ihren Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllen können, befürchtet das westfälisch-lippische Ärzteparlament.

     „Diese Schließung ist umso unverständlicher, als gerade die Corona-Pandemie gezeigt hat, dass die Bedeutung der Kinder- und Jugendpsychiatrie ständig gestiegen ist. Von daher ist gerade eine Stärkung dieses Gebietes erforderlich, nicht ihr Abbau. Die umliegende Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken sind keinesfalls in der Lage, die Versorgung in Bochum zu übernehmen, sie sind schon jetzt ausgelastet“, erklärte Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle.

    Die Kammerversammlung kritisiert, dass für den Helios-Konzern die ökonomischen Interessen wichtiger seien als die qualitativ hochstehende Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen in Bochum. Die Versammlung fordert daher, „sofort die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund zu stellen und nicht das ökonomische Interesse des Helios-Konzerns“.

    Die Kündigung müsse daher umgehend zurückgenommen werden. Falls dies nicht geschehe, müssten sofort zielgerichtete Verhandlungen mit der Stadt Bochum und mit anderen potentiellen Klinikträgern geführt werden, um eine qualitativ hochwertige Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie auch in der Großstadt Bochum ohne jede Unterbrechung sicherzustellen.

     

    Stärkung von interprofessionellen gemeindepsychiatrischen Verbünden 

    Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe setzt sich für eine dringend erforderliche Verbesserung und Stärkung der ambulanten psychiatrischen Versorgung ein. Die ambulanten Strukturen der psychiatrischen Versorgung seien aufgrund des Ausscheidens älterer Kollegen und Kolleginnen und des ärztlichen Nachwuchsmangels zunehmend ausgedünnt. Diese Entwicklung werde sich zukünftig fortsetzen, aber im Koalitionspapier der kommenden Ampel-Regierung nicht ausreichend berücksichtigt, kritisiert das westfälisch-lippische Ärzteparlament.

    Die kommende Bundesregierung gehe anscheinend davon aus, dass nur die psychotherapeutische Versorgung verbesserungswürdig erscheine, die psychiatrische Versorgung dagegen werde nur noch in Richtung der Notfall- und Krisenbehandlung wahrgenommen. Dabei würden die weitaus meisten Patienten mit psychischen Erkrankungen von den Haus- und Fachärzten behandelt. Eine Vielzahl der psychischen Erkrankungen müsse (fach-)ärztliche behandelt werden und bedürfe allenfalls ergänzend einer psychotherapeutischen Behandlung. Deshalb fordert die Kammerversammlung, die Bildung und Stärkung interprofessioneller gemeindepsychiatrischer Verbünde (GPV) zu sichern, aus denen heraus entsprechende intersektorale Netzverbünde gebildet werden können.

    „Ebenso sind nicht nur die psychotherapeutische, sondern sogar noch dringlicher die psychiatrische Versorgung insbesondere für Patienten mit schweren und komplexen Erkrankungen und der Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicherzustellen“, betonte Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle. In der kommenden KSVPsych-Richtlinie müssten wegen der Erkrankungsschwere die allermeisten Patientinnen und Patienten psychiatrisch, nervenärztlich oder psychosomatisch behandelt werden. Die entsprechenden Fachärztinnen und Fachärzte aber fehlten bereits jetzt, nicht nur in ländlichen Regionen, auch in den Problembereichen der Ballungszentren. Der Deutsche Ärztetag in Berlin hatte diesbezüglich aus der Besorgnis der zunehmenden asymmetrischen psychiatrischen Versorgung heraus einen entsprechenden Beschluss gefasst.