Der Vorsitzende des Vorstands der KV RLP Dr. Peter Heinz macht deutlich: „Prof. Dr. Trabert spricht mit der sozialen Ausgrenzung zweifellos ein wichtiges Thema an. Hier jedoch eine Parallele zur Verfolgung der Juden während des Nationalsozialismus zu ziehen, kann man nicht akzeptieren.“
„Eine solche Sichtweise relativiert das unendliche Leid der Juden in der Nazizeit in völlig unzulässiger Weise“, fügt der Präsident der LÄK RLP Dr. Günther Matheis hinzu. Das institutionalisierte Morden und die organisierte Verfolgung im sogenannten Dritten Reich sind ohne Beispiel.“
Als Vertretung der Ärzteschaft stehe man aus dieser Zeit heraus in einer besonderen Verantwortung, es nicht zuzulassen, dass dieses Unrecht in beschämender Weise sogar von Ärzten relativiert werde.
Auch wenn Trabert seine Äußerung inzwischen korrigiert habe, dass es ihm nicht um eine historische Gleichsetzung gehe, sondern um Kritik an der Tendenz des Wegschauens, seien seine initialen Einlassungen für die Ärzteschaft inakzeptabel.