„Die Pandemie hält uns weiterhin in Atem und das dynamische Infektionsgeschehen wirkt sich auch auf den Hochschulbetrieb aus. Trotz aller, größtenteils sehr erfolgreicher, Bemühungen der Hochschulen, den Lehr- und Prüfungsbetrieb auch in Präsenz aufrecht zu erhalten, sind Lehrende und Studierende weiterhin Einschränkungen ausgesetzt“, sagte Wissenschaftsminister Hoch.
„Dieser Situation müssen wir zügig und konsequent begegnen. Pandemiebedingte Einschränkungen im Hochschulbetrieb sollen nicht dazu führen, dass BAföG-Empfängerinnen und Empfänger, die aufgrund der Pandemie länger studieren, ihre Förderansprüche verlieren. Das BAföG ist das zentrale Instrument, allen Studieninteressierten das Studium finanziell zu ermöglichen.“
Nach Anhörung der Hochschulen innerhalb der nächsten zwei Wochen kann die Landesverordnung zur Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit in Rheinland-Pfalz in Kraft treten. Im Rahmen der letzten Änderung des Hochschulgesetzes hatte der Landtag Rheinland-Pfalz bereits die Voraussetzungen geschaffen, um die individuelle Regelstudienzeit durch eine Landesverordnung zu verlängern.