Hierbei haben die Krankenhausträger bei 52,4 Prozent der Umfrageteilnehmer die Kostenübernahme befristet. Nur sieben Prozent der Teilnehmer an der Umfrage gaben an, dass ihr Arbeitgeber den eHBA beantragt. Zumeist warten die Ärztinnen und Ärzte drei bis sechs Wochen auf den Ausweis. Die Wartezeit zieht sich aber bei einem Drittel der Umfrageteilnehmer auch länger hin – bei neun Prozent sogar bis über zwölf Wochen.
„Die Nutzung des elektronischen Heilberufsausweises im stationären Bereich liegt in alleinigem Interesse des Arbeitgebers. Wir fordern alle Klinikträger auf, die Kosten des eHBA den angestellten Ärztinnen und Ärzten vollständig zu erstatten“, betont Dr. med. HansAlbert Gehle, Vorsitzender des Marburger Bundes NRW/RLP.
„Das Ergebnis unserer Umfrage belegt traurigerweise, dass noch zu viele Arbeitgeber sich nicht ihrer finanziellen Verantwortung stellen und die Kosten für das elektronische Arbeitsmittel auf ihre Arbeitnehmer abwälzen“, beklagt Dr. med. Hans-Albert Gehle. „Wir haben deshalb in einigen Tarifverträgen klare Regelungen zur Kostenübernahme des eHBA als Arbeitsmittel durch den Krankenhausträger vereinbart, etwa an der Universitätsmedizin Mainz oder bei den BG-Kliniken. Dass sollte auch Standard in anderen Tarifverträgen werden!“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben jeweils eine Refinanzierungsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband getroffen. So werden Kosten von 46,52 Euro pro Kopf anteilig von den Kassen erstattet. „Wir fordern die Politik daher auf, den eHBA zu 100 Prozent zu refinanzieren“, unterstreicht Dr. med. Hans-Albert Gehle.