Listenaufstellung muss im März erfolgen
Angestellte Ärztinnen und Ärzte in MVZ oder bei niedergelassenen Ärzten bilden zusammen mit den ermächtigten Kolleginnen und Kollegen eine einheitliche Gruppe.
Der Marburger Bund beabsichtigt, wie schon bei der vergangenen Wahl vor sechs Jahren eine eigene Liste für diese Gruppe aufzustellen, in der angestellte und ermächtigte Ärztinnen und Ärzte gemeinsam kandidieren.
Die Listenaufstellung muss jetzt im März erfolgen, Anfang April ist der maßgebliche Abgabetermin für unsere Listen. Deshalb benötigen wir zur weiteren Vorbereitung unbedingt zeitnah die Rücksendung des dieser Ausgabe beigefügten Flyers mit Ihren persönlichen Angaben insbesondere zur Art der Tätigkeit (ermächtigt oder angestellt) und zum Ort der Praxis, des Krankenhauses oder des MVZ.
- Kontakt - Kandidatur bei den KV-Wahlen 2022_0.pdf(1.6 MB, PDF)