„Die Landesregierung muss die Hotspot-Regelung für ganz Niedersachsen beschließen, damit die Bürger*innen auch ab dem 3. April durch entsprechende Maßnahmen geschützt werden können. Das ist völlig unzureichend, aber mehr Möglichkeiten wird das neue Infektionsschutzgesetz nicht bieten“, kritisiert Hans Martin Wollenberg, Erster Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen.
Die Hotspot-Regelung sieht vor, dass die jeweiligen Landesparlamente u. a. eine Masken- und Testpflicht für bestimmte Regionen beschließen können, wenn Virusvarianten auftreten oder eine Überlastung der Krankenhäuser droht.
Wollenberg appelliert an Bund und Länder, eindeutig zu regeln, ab wann von einer Überlastung der Krankenhäuser im Sinne des Gesetzes ausgegangen wird: „Bürger*innen, Gebietskörperschaften und Krankenhäuser brauchen zur Orientierung eine klare Definition. Neben Inzidenzen, Hospitalisierungsrate und Intensivbettenbelegung sollte auch die Personalausfallquote sowie die Zahl gesperrter Betten als Indikator für eine Überlastung herangezogen werden.“
Andreas Hammerschmidt, Zweiter Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen, warnt vor der Belastung der niedersächsischen Krankenhäuser. „Steigende Infektionszahlen werden unweigerlich dazu führen, dass auch die Hospitalisierungsrate und die Intensivbettenbelegung weiter steigen. Die Lage ist nicht entspannt. Die Lockerung der Maßnahmen wird auf dem Rücken der Krankenhaus-Beschäftigten ausgetragen.“
Hammerschmidt weist auf hohe Personalausfälle hin: „Durch Quarantäne und Isolation fehlen vielen Krankenhäusern die Mitarbeitenden. Lassen wir die Infektionswelle jetzt unkontrolliert rollen, gefährdet das die Leistungsfähigkeit unserer Krankenhäuser. Dabei ist die Personalsituation ohne Pandemie schon angespannt.“
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