Die Bundesärztekammer und ärztliche Verbände sind bestürzt über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Die Verbände fordern, allen Menschen, die vor dem Krieg nach Deutschland geflohen sind, einen schnellen, unbürokratischen und bundesweit einheitlichen Zugang zur medizinischen Versorgung zu ermöglichen.
Mit der Gesundheitskarte für Geflüchtete gibt es bereits einen unkomplizierten Weg, die medizinische Versorgung dieser Menschen zu gewährleisten. Leider sind noch nicht alle Bundesländer und Kommunen einem entsprechenden Rahmenvertrag beigetreten. Die Verbände fordern die Verantwortlichen dazu auf, dies schnellstmöglich nachzuholen. In Anbetracht des unermesslichen Leids, das diese Menschen durchgemacht haben, gilt es jetzt, bürokratische Hürden zügig abzubauen. Ärztinnen und Ärzte müssen sich auf die medizinische Behandlung konzentrieren können, nicht auf das Ausfüllen von Formularen.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bestehen solche Rahmenvereinbarungen aktuell in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Nach einer Anmeldung erhalten die Geflüchteten dort eine elektronische Gesundheitskarte mit besonderer Statuskennzeichnung.
Wo es noch keine entsprechende Vereinbarung gibt, stellen die Kommunen Behandlungsscheine aus, mit denen die Menschen einen Arzt aufsuchen können. Das ist für Patienten und Ärzte umständlich und bürokratisch. Gebraucht wird mehr Zeit für Zuwendung, statt unnötiger Zettelwirtschaft.