Auf Anregung unter anderem von Jörg Focke, Vorsitzender des Bezirksverbandes Gießen im Marburger Bund, tagte die Delegiertenversammlung unter der ukrainischen Flagge sowie der Flagge der LÄKH „als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und als Zeichen gegen den Angriffskrieg gegen die Ukraine“, so die Formulierung des entsprechenden Antrags.
Zu Beginn wählten die Delegierten die beiden neuen Ehrenpräsidenten: Dr. med. Ursula Stüwe (Marburger Bund) und Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach (Liste Fachärzte Hessen).
Stüwe war von 2003 bis 2008 die erste Präsidentin der Landesärztekammer Hessen. Streitbar und engagiert machte sich Stüwe, Jahrgang 1947, insbesondere für bessere Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern stark und warnte immer wieder entschieden vor den Folgen einer wachsenden Bürokratisierung und Ökonomisierung im Gesundheitssystem. Seit dem Studium war Stüwe Mitglied im Marburger Bund und dort in zahlreichen Funktionen aktiv, u.a. als Vorsitzende des Landesverbandes Hessen. Bis 2013 gehörte sie der Delegiertenverssammlung der Landesärztekammer Hessen an. Von 1992 bis 2008 war Stüwe Mitglied des Präsidiums der Landesärztekammer Hessen, von 2003 bis 2004 als kommissarische Vizepräsidentin und von 2004 bis 2008 als Präsidentin.
Neben Stüwe wurden auch Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach (Liste Fachärzte Hessen) zum Ehrenpräsidenten ernannt. Er stand von 2008 bis 2018 als Präsident an der Spitze der Landesärztekammer Hessen.
Anschließend wählte die Delegiertenversammlung den Vorstand des Versorgungswerkes für die Wahlperiode bis 2027. Als Vorsitzender wurde Dr. med. Titus Freiherr Schenck zu Schweinsberg im Amt bestätigt. Neues MB-Mitglied im Vorstand wurde Dr. med. Silke Engelbrecht.
Neben vielen weiteren Tagesordnungspunkten änderten die Delegierten die Hauptsatzung der LÄKH dahingehend ab, dass das Hessische Ärzteblatt in Zukunft vorrangig elektronisch und nur auf Anfrage hin noch in Papierform versendet werden soll – im Sinne des Klimaschutzes.
Die Marburger Bund-Liste konnte in der Sitzung bewirken, dass Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland dank einer Härtefallklausel auf Antrag von den Gebühren des Widerspruchs zur Gleichwertigkeitsprüfung einer Weiterbildungsbezeichnung teilweise oder ganz befreit werden können.
Außerdem soll zukünftig die bisher in Hessen notwendige Neuqualifizierung eines Leitenden Notarztes wegfallen. Dies wurde auf Betreiben der Arbeitsgruppe Rettungsmedizin und Dr. Paul Otto Nowak (Marburger Bund) umgesetzt.
Auf Antrag des Marburger Bundes appelliert die Delegiertenversammlung der LÄKH an die Landespolitik, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, eine zeitlich befristete, allgemeine Impfnachweispflicht gegen Corona einzuführen. „Aufgrund der andauernden pandemischen Lage ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich weitere Virusvarianten entwickeln, hoch. Damit es im Herbst nicht erneut zu einer starken Belastung oder gar Überlastung des Gesundheitswesens kommt und erneut einschränkende Maßnahmen im Alltag eingeführt werden müssen, ist eine hohe Impfquote, insbesondere der älteren Bevölkerung erforderlich“, erklärten die Delegierten.