Die Krankenhäuser werden die normale Belegung erst einmal nicht erreichen können. Im Hinblick auf den massiven Personalausfall und die Notwendigkeit der Isolierung von Corona-infizierten Patienten müssen Stationen ganz oder teilweise geschlossen werden. Elektive Behandlungen und Operationen können wieder einmal nicht stattfinden und müssen – soweit medizinisch vertretbar – verschoben werden.
„Weniger Fälle bedeuten aber zugleich weniger Einnahmen. Den Kliniken fehlt damit die für die Begleichung der Gehälter und sonstigen Kosten notwendige Liquidität. Und dies in einer Situation, in der auch die Krankenhäuser mit hohen Kostensteigerungen, zum Beispiel im Bereich der Energie – und sonstigen Sachkosten zu kämpfen haben. Weitere Belastungen entstehen für die Kliniken durch die Aufnahme von verletzten oder geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Es könnte unabsehbare Folgen für die Kliniken haben, wenn die Politik sie in dieser für sie bislang schwierigsten Lage der Pandemie nicht weiter unterstützt. Eine rückwirkende Verlängerung der Ausgleichszahlungen für die Zeit ab 19. April 2022 ist dringend erforderlich“, stellt Wermter klar.
„Angesichts dieser Lage ist es völlig unverständlich, dass die von uns bereits seit Wochen geforderte Verlängerung der Ausgleichszahlungen für die Kliniken nach deren Auslaufen am 18. April 2022 von der Bundesregierung nicht vorgenommen wurde“, beklagt der KGRP-Geschäftsführer. „Unsere Forderung hat zwar bei Staatsminister Clemens Hoch Gehör gefunden. Leider hat die Bundesregierung auch seiner eindringlichen Bitte einer Verlängerung der Ausgleichszahlungen bislang nicht Folge geleistet. Dies ist für uns nicht nachvollziehbar“, beklagt Wermter.
Aus Sicht der KGRP sollen auch wieder alle Krankenhäuser von den Ausgleichszahlungen profitieren können, auch die psychiatrischen Einrichtungen, bei denen sich der Personalmangel und der Rückgang von Fällen ebenso auswirken wie im somatischen Bereich. Außerdem steht immer noch das Versprechen der Politik im Raum, dass kein Krankenhaus aufgrund der Corona bedingten Belastungen wirtschaftliche Nachteile erleiden soll.
Dazu gehört für die Krankenhäuser auch die Einlösung der Zusage eines auskömmlichen Ganzjahreserlösausgleichs für die Jahre 2021 und 2022. Vergleichsmaßstab für diese Ausgleiche ist die Belegungs- und Erlössituation des Jahres 2019, dem letzten „normalen“ Jahr vor der Pandemie. Die Rechtsverordnung zur Regelung der Ausgleiche sieht nach wie vor eine zweiprozentige Selbstbeteiligung der Kliniken vor. „Diese zwei Prozent – bei einem Budget von 50 Mio. Euro sind dies eine Mio. Euro – können vielerorts den Unterschied zwischen einem ausgeglichenen Geschäftsergebnis und einem Defizit des Krankenhauses ausmachen und dazu beitragen, die Arbeitsplätze in den Kliniken zu erhalten“, sagt der KGRP-Geschäftsführer.
Die mit dem zweiprozentigen Selbstbehalt verbundene Erwartung, die Kliniken könnten durch ein Aufholen der Fälle im restlichen Jahr eine Kompensation erzielen, ist in 2021 nicht eingetreten und wird auch in unabsehbarer Zeit nicht eintreten. Folgerichtig muss auch hier umgehend eine Nachbesserung des Krankenhaus Rettungsschirms durch eine Anpassung der Rechtsverordnung erfolgen.
„Der Rettungsschirm 3.0 muss die Liquidität aller Krankenhäuser durch auskömmliche Ausgleichszahlungen kurzfristig erhalten, finanzielle Sicherheit für die Krisenjahre und weniger Bürokratie und Dokumentation sowie flexiblen Personaleinsatz ermöglichen“, fasst Wermter die zentralen Forderungen zusammen.