• In MVZ und Praxen angestellte und ermächtigte Ärztinnen und Ärzte gehören in die KV-Vertreterversammlung

    Aufruf zur Kandidatur für die KV Westfalen Lippe und KV Rheinland-Pfalz
    03.Mai 2022
    Köln (rhl). Alle sechs Jahre finden die Wahlen zu den Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen statt. Aufgerufen sind alle Ärztinnen und Ärzte, die nach den gesetzlichen Bestimmungen KV-Mitglieder sind. Neben den in eigener Praxis zugelassenen Vertragsärzten sind dies auch Vertreter angestellter Ärztinnen und Ärzte. Vor sechs Jahren ist es uns gelungen, in den drei kassenärztlichen Vereinigungen unseres Landesverbandes, der KV Nordrhein, der KV Westfalen Lippe und der KV Rheinland-Pfalz Mitglieder in die Vertreterversammlungen zu entsenden. Dieses Ziel verfolgen wir auch in diesem Jahr. Wir rufen Sie zur Ihrer Kandidatur auf.

    Neben den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sind auch die folgenden Gruppen der angestellten Ärztinnen und Ärzte wahlberechtigt:

    Angestellte Ärztinnen und Ärzte in medizinischen Versorgungszentren (MVZ): Angestellte Ärztinnen und Ärzte in MVZ belegen auch, gegebenenfalls anteilig, einen Kassenarztsitz. Sie sind Mitglied der für das MVZ örtlich zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Voraussetzung für das Wahlrecht ist, dass der Beschäftigungsumfang des angestellten Arztes mindestens zehn Wochenstunden beträgt.

    Diese Mindestbeschäftigungsquote ist in der laufenden Legislaturperiode bundesweit von einem mindestens hälftigen Beschäftigungsumfang auf eben diese zehn Wochenstunden reduziert worden, womit der Kreis der aktiv und passiv Wahlberechtigten angestellten Ärztinnen und Ärzte in MVZ deutlich angestiegen ist.

    Angestellte Ärztinnen und Ärzte bei niedergelassenen Vertragsärzten: Ärztinnen und Ärzte, die als sogenannte Dauerassistenten bei niedergelassenen Kollegen in einem Anstellungsverhältnis tätig sind, haben ebenfalls aktives und passives Wahlrecht. Auch für diesen Personenkreis ist die für das aktive und passive Wahlrecht erforderliche Mindestbeschäftigungsquote auf zehn Wochenstunden abgesenkt worden.

    Wahlberechtigt sind damit fast alle bei niedergelassenen Kollegen tätigen Ärzte, ausgenommen sind allerdings diejenigen, die im Rahmen der Weiterbildung angestellt sind. Weiterbildungsassistenten sind nicht wahlberechtigt.

    Ermächtigte Krankenhausärzte: Hinsichtlich der Wahlberechtigung von ermächtigten Ärztinnen und Ärzten hat sich nichts geändert. Chefarzt und Oberärzte, generell alle Krankenhausärzte, die aufgrund einer förmlichen Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt sind, gehören ebenfalls zu den aktiv und passiv Wahlberechtigten

    Wir als Marburger Bund wollen uns in einem ersten Schritt einen Überblick darüber verschaffen, wer von unseren Mitgliedern berechtigt und bereit ist, sich im Rahmen der anstehenden Wahlen zu den Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Vereinigung als Kandidat oder Kandidatin zu engagieren und aufstellen zu lassen. 

    Die KV-Wahlen in Westfalen Lippe finden im Spätsommer, diejenigen in Rheinland-Pfalz im Herbst statt. Dennoch erleichtern Sie uns die Arbeit, wenn sie die Informationen möglichst zeitnah zurücksenden. Unsere Liste für die KV-Wahl in Nordrhein ist bereits abgegeben. Die Hybrid-Wahl findet vom 13. Juni bis zum 12. August statt.  

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