Es sei bedauerlich, dass die ärztliche Selbstverwaltung bei der Bildung der Kommission nicht berücksichtigt worden ist, sondern dass der Bundesgesundheitsminister eher auf die wissenschaftliche Expertise von Vertretern von Großkliniken sowie Ökonomen und Juristen setze. „Bei der personellen Zusammensetzung der Kommission habe ich Sorge um die Krankenhauslandschaft in Deutschland. Mitglieder der Kommission waren auch an dem berüchtigten Bertelsmann-Gutachten 2019 beteiligt, nach dem von den derzeit fast 1400 allgemeinen Krankenhäusern weniger als 600 erforderlich sein sollen.“
„Gut aufgestellte Krankenhäuser sind ein zentraler und unverzichtbarer Baustein der Daseinsfürsorge und damit für unser Gemeinwesen“, betonte Gehle. Besonders wichtig ist ihm dabei, dass eine Krankenhausplanung die regionalen Verhältnisse berücksichtigt. Der Kammerpräsident verweist auf die Grundzüge der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen.
Besonders wichtig sei, dass eine regionale Krankenhausplanung die Zusammenarbeit der Krankenhäuser fördere: „Kooperation statt Konkurrenz. Sinnvolle Spezialisierung in gemeinsamer Absprache statt alle machen Alles! Genau dieses ist im Sinne der Patienten.“
Der neue NRW-Krankenhausplan biete eine Grundlage dafür, wohnortnahe Grundversorgung auf der einen Seite und sinnvolle Spezialisierung auf der anderen Seite gerade auf regionaler Ebene wieder in Einklang zu bringen. Solch eine Krankenhausplanung dürfe dann nicht durch falsche Finanzierungsanreize der Bundesebene und sachfremde Vorgaben des gemeinsamen Bundesausschusses konterkariert werden. „Denn bedarfsnotwendige Krankenhäuser müssen auch eine ausreichende wirtschaftliche Grundlage haben“, sagt Gehle abschließend. Eine erfolgreiche Krankenhausplanung erfordere eine nachhaltige Investitionsfinanzierung und eine Reform des DRG-Systems.