Erfahrungswerte aus anderen Ländern deuten darauf hin, dass mit dem Angebot der Suizidassistenz die Suizidrate noch einmal deutlich steigt. „Allein die Tatsache, dass es so viele Suizidwünsche gibt, muss als gesellschaftlicher Auftrag verstanden werden, die Suizidprävention zu stärken“, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf.
„Doch wir Ärztinnen und Ärzte nehmen mit Sorge wahr, dass die aktuellen Debatten mehr davon geprägt werden, wie selbstbestimmtes Sterben ermöglicht werden kann, als davon, wie man Menschen in Krankheit, Einsamkeit und Verzweiflung helfen kann, neue Lebensperspektiven zu finden. Wir müssen uns dringend überlegen, wie wir durch verbesserte Lebensbedingungen etwa durch Armutsbekämpfung, gute Pflege im Alter, bei Krankheit und Behinderung sowie durch ein verlässliches psychosoziales Hilfesystem einen Anstieg der Suizidwünsche vermeiden können“, sagte Henke.
„Nur mit einem guten Schutzkonzept können wir verhindern, dass ein gesellschaftliches Klima entsteht, in dem sich schwerkranke, pflegebedürftige oder behinderte Menschen zur Selbsttötung gedrängt fühlen, um niemanden eine Last zu sein.“
„Ärztinnen und Ärzte“, erklärte der Kammerpräsident, „möchten nicht erleben, dass flächendeckend staatlich gut ausfinanzierte Beratungsstellen entstehen, in denen sich Menschen in Not über Fragen der Suizidhilfe beraten lassen können und gleichzeitig Gelder für aufsuchende Hilfen, psychosoziale Beratungsstellen, Hotlines für Betroffene und Angehörige sowie für ausreichende psychotherapeutische und psychiatrische Einrichtungen fehlen, die solche Notlagen im Vorfeld verhindern könnten.“
Die Ärztekammer Nordrhein hat schon auf ihrer Kammerversammlung am 13. März 2021 in einem Beschluss weitreichende Forderungen für die Ausgestaltung eines Suizidpräventionsgesetzes formuliert. Dazu gehörte unter anderem auch die Forderung, durch geeignete Informations- und Aufklärungsangebote ein gesellschaftliches Klima zu fördern, in dem suizidale Menschen über ihre Situation sprechen und Hilfe in Anspruch nehmen können. Auch soll der Gesetzgeber Werbung für Suizid oder Suizidbeihilfe nach Auffassung der Ärzteschaft konsequent verbieten.