Auf seiner 139. Hauptversammlung in Bremen forderte der Marburger Bund den Gesetzgeber auf, ein öffentliches und frei zugängliches Register für Medizinische Versorgungszentren bzw. vergleichbare Einrichtungen einzurichten. „Aus diesem Register muss ersichtlich sein, wie die Besitzverhältnisse sind und wie wirtschaftliche sowie medizinische Verantwortlichkeiten verteilt sind. Um Transparenz für Patientinnen und Patienten zu erreichen, sollte auf dem Praxisschild ein Hinweis auf die Trägerschaft verpflichtend sein“, heißt es in dem Beschluss der Delegierten des größten deutschen Ärzteverbandes.
Anhand dieses Registers sollen kartellrechtliche Überprüfungen erfolgen können. Die Einhaltung des übertragenen Versorgungsauftrages müsse durch die entsprechende Rechtsaufsicht sichergestellt werden.
Marburger Bund fordert Regeln für investorenbetriebene Versorgungszentren
Pressemitteilung
Register soll Besitzverhältnisse sichtbar machen und Kassensitze pro Eigentümer begrenzen
22.Mai
2022
Marburger Bund fordert Regeln für investorenbetriebene Versorgungszentren