„Der einzige andere Ausweg ist ein sofortiges Eingreifen der Bundesregierung. Sie muss den Weg frei machen für eine angemessene Berücksichtigung der unaufhörlich steigenden Kosten“, sagte Blum. Gerade wenn Wirtschaftsinstitute und Politik von anhaltend hohen Preisen ausgingen, dürfe die Bundesregierung nicht die Krankenhäuser als Rückgrat der gesundheitlichen Daseinsvorsorge finanziell ins Trudeln geraten lassen. „Wir brauchen einen reellen und dynamischen Aufschlag auf die Krankenhausrechnungen, um sowohl die jüngsten als auch die noch zu erwartenden Kostensteigerungen aufzufangen.“
Nachdem Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach die Corona-Ausgleichszahlungen als Teil des ursprünglichen Rettungsschirms mitten in der Pandemie gestrichen hat, fehlt den Krankenhäusern die dringend benötigte Liquidität, um die aktuelle Krise überstehen zu können. „Die Corona-Pandemie prägt unverändert das Geschehen in den Krankenhäusern: Es schränkt sie unverändert ein“, sagte Blum. „An einen Regelbetrieb ist absehbar auch nicht zu denken, weil auch das Personal seit Monaten an der Belastungs- und Leistungsgrenze arbeiten muss. Diese Situation schränkt letztendlich die Patientinnen und Patienten ein, denen immer wieder verschobene Operationen und Behandlungen nicht zuzumuten sind.“
KGNW-Geschäftsführer Matthias Blum forderte Bundesgesundheitsminister Professor Lauterbach zum sofortigen Handeln auf: Die Zusage der letzten auch von der SPD getragenen Bundesregierung, dass kein Krankenhaus durch Corona in die Krise rutschen dürfe, werde sonst unglaubwürdig. Der Rettungsschirm für die Krankenhäuser sieht neben den Ausgleichszahlungen als zentralem Element einen Ganzjahreserlösausgleich vor, bei dem die Krankenhäuser einen Eigenanteil von zwei Prozent selbst einsparen müssen. Blum betonte, diese 2021 beschlossene Systematik sei angesichts der schwerwiegenden Einbußen der Krankenhäuser längst nicht mehr tragbar und müsse abgeschafft werden.
Zu den an vielen Stellen derzeit erlebbaren Einbußen müssen die Krankenhäuser ab Sommer zudem mit unnötigen Strafzahlungen rechnen. Ursache ist eine über Nacht mit dem Pflegebonusgesetz verknüpfte Bürokratieauflage zu den neuen Pflegebudgets: Alle Krankenhäuser, die noch kein Budget mit den Krankenkassen vereinbart haben, müssen bis Ende Juli das Testat eines Wirtschaftsprüfers über Stellenbesetzungen und Personalkosten vorlegen. Wenn sie diese Frist nicht einhalten, drohen Strafzahlungen zwischen 20.000 und 400.000 Euro. „Weder den Krankenhäusern noch den Wirtschaftsprüfern wird es möglich sein, diese Zahlen rechtzeitig zu liefern“, kritisierte Blum.