Die Tarifeinigung im Einzelnen:
1. Entgeltsteigerungen
Rückwirkend zum 1. April 2022 steigen die Werte der Entgelttabelle linear um 1,35 v.H. und sodann in einem zweiten Schritt ab dem 1. Oktober 2022 um weitere 2,0 v.H. für eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2023. Die Gehälter erhöhen sich mithin für einen Zeitraum von 15 Monaten um 3,35 v.H., was der Steigerung in den übrigen kommunalen Häusern entspricht. Der Gehaltszuwachs wurde unter beiderseitiger Anerkennung der derzeit nicht einfachen gesamtgesellschaftlichen Lage erzielt, wobei beiden Tarifpartnern bewusst war, dass damit ein Ausgleich der aktuellen Inflation nicht möglich ist. Aus der Vereinbarung ergeben sich die nachfolgenden neue Entgelttabellen:
ab dem |
1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
4. Jahr |
5. Jahr |
6. Jahr |
Arzt |
4.655,84 |
4.919,75 |
5.108,22 |
5.434,95 |
5.824,52 |
5.984,74 |
ab dem |
1. Jahr |
4. Jahr |
7. Jahr |
9. Jahr |
11. Jahr |
13. Jahr |
Facharzt |
6.144,94 |
6.660,16 |
7.112,58 |
7.376,47 |
7.634,06 |
7.891,67 |
Oberarzt |
7.696,89 |
8.149,28 |
8.796,47 |
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CA-Vertr. |
9.054,05 |
9.701,26 |
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ab dem |
1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
4. Jahr |
5. Jahr |
6. Jahr |
Arzt |
4..748,95 |
5.018,15 |
5.210,39 |
5.543,65 |
5.941,01 |
6.104,43 |
ab dem |
1. Jahr |
4. Jahr |
7. Jahr |
9. Jahr |
11. Jahr |
13. Jahr |
Facharzt |
6.267,84 |
6.793,37 |
7.254,83 |
7.524,00 |
7.786,74 |
8.049,50 |
Oberarzt |
7.850,83 |
8.312,27 |
8.972,40 |
|
|
|
CA-Vertr. |
9.235,13 |
9.895,29 |
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2. Bereitschaftsdienstentgelte
Bei den Bereitschaftsdienststundensätzen wird ab dem 1. Juli 2022 eine neue Systematik eingeführt. Der bisherige feste Stundensatz pro Entgeltgruppe wird aufgespreizt. Zukünftig gibt es in den Entgeltgruppen Arzt und Facharzt jeweils drei und in der Entgeltgruppe der Oberärzte zwei Werte, abhängig von der Vorerfahrung in der jeweiligen Entgeltgruppe. In der Entgeltgruppe der Chefarztstellvertreter verbleibt es bei einem Wert. Diese neue Systematik führt zu einer erheblichen Verbesserung der Bereitschaftsdienstvergütung und bedeutet in der Entgeltgruppe Arzt eine Steigerung zwischen 5,0 und knapp 13,0 v.H. und in der Entgeltgruppe der Fachärzte zwischen 7,6 und ca. 14,0 v.H. Die Bereitschaftsdienstvergütung der Oberärzte und Chefarztstellvertreter erhöht sich zwischen 7,0 und 10,0 v.H. Der Marburger Bund konnte damit eine Kernforderung durchsetzen und den Bereitschaftsdienst deutlich aufwerten. Folgende Stundensätze gelten ab dem 1. Juli 2022:
Entgeltgruppe |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
Stufe 6 |
Arzt |
30,25 € |
30,25 € |
31,39 € |
31,39 € |
32,54 € |
32,54 € |
Facharzt |
35,97 € |
35,97 € |
37,11 € |
37,11 € |
38,27€ |
38,27 € |
Oberarzt |
38,83 € |
38,83 € |
39,97 € |
- |
- |
- |
CA-Vertreter |
42,25 € |
42,25 € |
- |
- |
- |
- |
Die neuen Bereitschaftsdienststundensätze haben eine Laufzeit von 18 Monaten, bis zum 31. Dezember 2023. Ab dem 1. Januar 2024 erhöhen sich die Werte um 3,35 v.H. Ebenfalls ab dem 1. Januar 2024 wird zusätzlich zum Stundenentgelt im Bereitschaftsdienst für jede Stunde des Bereitschaftsdienstes ein Zuschlag von 10 v.H. eingeführt. Dieser sogenannte allgemeine Bereitschaftsdienstzuschlag kann nicht in Freizeit ausgeglichen werden und wertet die Dienstform damit finanziell zusätzlich auf.
Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die überproportional viele Bereitschaftsdienste leisten, tritt ab dem 1. August 2022 eine zusätzliche Kompensation ein. Ab einer Leistung von mehr als vier Bereitschaftsdiensten im Kalendermonat erhöht sich die als Arbeitszeit bewertete Zeit des Bereitschaftsdienstes um 10 v.H. auf dann 70 v.H. (Stufe I), 85 v.H. (Stufe II) und 100 v.H. (Stufe III). Dieser Zuschlag erhöht sich bei jedem weiteren Bereitschaftsdienst um weitere 10 v.H.
3. Freie Wochenenden / Dienstplanung
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen war dem Marburger Bund ebenfalls ein Anliegen in dieser Tarifrunde. So haben die Ärztinnen und Ärzte ab dem 1. Januar 2023 in einem Kalenderhalbjahr einen Anspruch auf 13 freie Wochenenden. Für den Fall, dass diese Zahl unterschritten wird, übertragen sich die nicht gewährten freien Wochenenden in das zweite Kalenderhalbjahr.
Schließlich wurde die Problematik des kurzfristigen Einspringens einer Lösung zugeführt. Ebenfalls ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich entweder die als Arbeitszeit bewertete Zeit des Bereitschaftsdienstes um 10 v.H. oder das Rufbereitschaftsdienstentgelt um 10 v.H. sofern eine Änderung des Dienstplanes mit weniger als 72 Stunden Abstand zum Beginn des Dienstes erfolgt.
Letztlich konnte eine Reduzierung der maximal zulässigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 60 auf 58 Stunden für diejenigen erreicht werden, die einer Verlängerung (sog. „opt out“) der Arbeitszeit grundsätzlich zugestimmt haben. Diese Regelung gilt ebenfalls ab dem 1. Januar 2023.
4. Laufzeiten
Die Laufzeit der Entgeltregelung beträgt 15 Monate, vom 1. April 2022 bis zum 30, Juni 2023, was bedeutet, dass wir mit Ihrem Arbeitgeber ab dem 1. Juli 2023 erneut Tarifverhandlungen zur Anpassung der Gehälter führen werden. Alle übrigen Regelungen können frühestens zum 31. Dezember 2024 gekündigt werden. Die Laufzeiten sichern die von beiden Tarifvertragsparteien gewünschte Planbarkeit einerseits, andererseits ist der Marburger Bund hinsichtlich der Entgelte in der Lage, zeitnah auf die weitere dynamische Entwicklung zu reagieren.
Die Tarifvertragsparteien bewerten das vorliegende Ergebnis als guten und tragfähigen Kompromiss für die kommende Laufzeit, der die Belange der Ärztinnen und Ärzte widerspiegelt und die Attraktivität des Arbeitgebers steigert.
Für Fragen zum Tarifabschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne telefonisch oder per E-Mail unter service@marburger-bund-mv.de zur Verfügung