Seit Januar 2022 hat der Vorstand des MB Sachsen die Tarifverträge „Job-Rad Universitätsklinikum Dresden (AöR)“ und „Sonderzahlung Fachkrankenhaus Hubertusburg“ sowie die Eckpunktepapiere zum TV-Ärzte Paracelsus Sachsen, zum TV-Ärzte Elblandkliniken, zum TV-Ärzte Delitzsch und zum TV-Ärzte Coswig beschlossen. Gekündigt wurden auf Vorstandsbeschluss die Entgelttabelle des TV-Ärzte SKH (Fachkrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie des Freistaates Sachsen) und einzelne Regelungen des TV-Ärzte Klinikum Chemnitz.
„In unseren Tarifverhandlungen legen wir unseren Schwerpunkt auf die stetige Verbesserung der Arbeits- und Vergütungsbedingungen unserer Mitglieder. In den vergangenen beiden Jahren haben wir uns vor allem auf eine gesundheitsverträgliche Dienstplangestaltung durch die Begrenzung der Bereitschaftsdienste und eine Mindestanzahl freier Wochenenden konzentriert. Die erzielten Tarifsteigerungen bewegten sich stets oberhalb der Inflation“, informiert Steffen Forner.
Tarifbindung in Kliniken im Land steigt
In Kürze ist mit dem Abschluss des ersten konzernweiten Tarifvertrags für die Kliniken des Erzgebirgskreises (Annaberg, Stollberg, Zschopau und Olbernhau) zu rechnen. Diese Häuser fusionierten 2021 zur Erzgebirgsklinikum gGmbH. Der MB Sachsen hat daraufhin die Verhandlung eines arztspezifischen Konzerntarifvertrags für alle Standorte durchgesetzt. Nach langen und schwierigen Tarifverhandlungen wurde im Januar 2022 eine Einigung erzielt, die sich derzeit in der Endabstimmung befindet. Ein weiterer Meilenstein in der sächsischen Tarifpolitik für Ärztinnen und Ärzte ist der zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene Abschluss des ersten arztspezifischen Tarifvertrages für die Mitglieder der DRK-Kliniken Chemnitz- Rabenstein und Lichtenstein. „Zwischen unserer Aufforderung zu Tarifverhandlungen und dem Tarifabschluss sind bei den DRK-Kliniken zwei Jahre verstrichen. Es ist uns nur gegen erhebliche Widerstände des Arbeitgebers gelungen, diesen Tarifvertrag durchzusetzen. Er gilt für alle dort angestellten MB-Mitglieder unmittelbar und ohne den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags. Anderslautende Mitteilungen der Arbeitgeberseite sind unzutreffend“, erklärt Steffen Forner, Jurist und Geschäftsführer des MB Sachsen. Er verhandelt für die sächsischen Mitglieder im Schnitt einmal pro Woche mit Klinikleitungen und Personalverantwortlichen der jeweiligen Häuser. „Alle Tarifverträge des Marburger Bundes gelten nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich ausschließlich für unsere Mitglieder. Dank eines hohen Organisationsgrads und dem Engagement unserer Mitglieder in den Tarifkommissionen verbessern sich die Arbeitsbedingungen in den tarifgebundenen sächsischen Kliniken kontinuierlich“, so Steffen Forner.
Tarifverhandlungen und -verträge online einsehbar
Unter www.marburger-bund.de/sachsen/ service/arbeitgeber-und-tarifvertraege können der jeweils aktuelle Verhandlungsstand bei offenen Tarifobjekten sowie die derzeit geltenden Tarifverträge eingesehen werden.
Verhandlungen mit Großklinika
Aktuell verhandelt der MB Sachsen bessere Arbeitsbedingungen für die vielen dort angestellten Mitglieder im Klinikum Chemnitz und dem Universitätsklinikum Leipzig (AöR), zweien der drei sächsischen Maximalversorger. In Chemnitz werden die Tarifverhandlungen bereits seit Juli 2021 geführt. Aufgrund einer längeren Verhandlungspause wurde im Dezember 2021 ein Zwischentarifvertrag abgeschlossen, der unter anderem eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro beinhaltete. Die Verhandlungen werden seit Juni fortgesetzt. Ein Schwerpunkt liegt auf der objektiven Erfassung der gesamten Arbeitszeit. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 28. Juni angesetzt. Im Universitätsklinikum Leipzig fand am 13. Juni die erste Runde der diesjährigen Tarifverhandlungen statt. In konstruktiver Atmosphäre hat Steffen Forner die Forderungen der Tarifkommission erläutert. Der Arbeitgeber hat sein Angebot für den nächsten Verhandlungstag (24. August) angekündigt.
„Der Kostendruck im Gesundheitswesen wirkt sich immer stärker auf die Arbeitsbedingungen im ärztlichen Dienst aus, was auch in den Tarifverhandlungen spürbar ist. Ich erlebe taktische Repressalien der Arbeitgeber gegen Mitglieder unserer Tarifkommissionen, Verzögerungstaktiken oder demonstratives Desinteresse an den Verhandlungen. Ich erlebe aber auch konstruktive, zielorientierte Tarifverhandlungsprozesse, mit denen die Wertschätzung für die Leistungen der Ärzteschaft zum Ausdruck gebracht wird.“ Steffen Forner
Für das Universitätsklinikum in Dresden (AöR), dem dritten sächsischen Maximalversorger, ist der im Oktober 2021 verhandelte 2. Änderungstarifvertrag bereits rückwirkend zum 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Im Januar 2022 wurde zusätzlich der TV Job-Rad abgeschlossen. Er ermöglicht den MB-Mitgliedern am Uniklinikum im Wege der Entgeltumwandlung die Nutzung eines Jobrades. „Unsere Haustarifverträge berücksichtigen die Anforderungen in der jeweiligen Region. In ländlichen Regionen macht ein Jobrad meist weniger Sinn. Hier kann die Integration eines Mobilitätszuschusses im Tarifvertrag sinnvoll sein, wie wir es aktuell für unsere Mitglieder im Fachkrankenhaus Hubertusburg fordern“, erläutert der Geschäftsführer des MB Sachsen.
Verhandlungen von Medizinern für Mediziner
Tarifverhandlungen sind nur möglich, wenn eine Tarifkommission (TK) für die Interessen der Ärzteschaft eintritt. Die TK besteht aus Ärztinnen und Ärzten verschiedener Abteilungen eines Krankenhauses. Sie bereiten die Verhandlungen vor, tragen Forderungen zusammen und fungieren als Multiplikatoren in ihren Abteilungen. Die Teilnahme an den Tarifverhandlungen gilt für die Mitglieder der Tarifkommissionen grundsätzlich als Arbeitszeit. „Wir danken allen Mitgliedern der sächsischen Tarifkommissionen für ihr kollegiales Engagement. Dadurch haben wir in den vergangenen 15 Jahren die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern wesentlich verbessern können“, betont Torsten Lippold, Landesvorsitzender des MB Sachsen und Mitglied der Tarifkommission im Klinikum Chemnitz. Ärztinnen und Ärzte, die sich in ihrem Krankenhaus als Mitglied der Tarifkommission unmittelbar für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen möchten, können sich hierfür an die Geschäftsstelle des Marburger Bundes Sachsen wenden.
Umsetzung der Tarifverträge
Wenn die Tinte unter dem Tarifvertrag trocken ist, sind die Betriebs- und Personalräte am Zug: Sie prüfen, ob zum Beispiel die Dienstplangestaltung tarifvertragskonform ist. Da sich die ärztlichen Belange in vielen Punkten von denen anderer Professionen unterscheiden, sollten in den Personal- und Betriebsräten Ärztinnen und Ärzte vertreten sein. Der Marburger Bund Sachsen unterstützt seine Mitglieder bei einer Kandidatur für diese Gremien der Mitarbeitervertretung sowie darüber hi naus bei der Ausübung ihres Mandats.
Kostenfreie Rechtsberatung
Was tun im Falle einer Abmahnung oder Kündigung? Wie kann ich eine strukturierte Weiterbildung einfordern? Gibt es Fallstricke in meinem Arbeitsvertrag? Enthält mein Arbeitszeugnis versteckte negative Bewertungen? Die Durchsetzung des Arbeitsrechts und der geschlossenen Tarifverträge sind zentrale Themen in der MB Rechtsberatung. Mit rund 1.000 kostenfreien Rechtsberatungen pro Jahr unterstützt Verbandsjurist Oliver Voigt gemeinsam mit Steffen Forner die Mitglieder des MB Sachsen bei ihren Fragen rund um das Arbeitsrecht im Krankenhaus.
- 09_MBZ_2022_SAX.PDF(335.1 KB, PDF)