Wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichen Umfang Bereitschaftsdienst fällt, können Ärztinnen und Ärzte über die nach dem Arbeitszeitgesetz geltenden Höchstgrenzen hinaus arbeiten, wenn sie damit einverstanden sind und dem Arbeitgeber dieses Einverständnis schriftlich erklären – die sogenannte „opt-out-Erklärung“ abgeben. Das war bisher schon möglich. Neu ist, dass auch mit „opt-out“ nunmehr eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 56 Stunden nicht überschritten werden darf, so wie es an kommunalen Krankenhäuern seit langer Zeit üblich ist. Bisher lag dieser Wert im Klinikum Karlsburg fest bei 64 Stunden. Die neue Flexibilisierung kann natürlich dazu führen, dass in einzelnen Wochen eine Arbeitszeit von bislang 64 Stunden überschritten wird. Im Durchschnitt darf zukünftig aber nicht mehr als 56 Stunden wöchentlich gearbeitet werden, wobei wir für die Durchschnittsbetrachtung einen Zeitraum von neun Monaten vereinbart haben. Sämtliche Überschreitungen der 56-Stundengrenze in einzelnen Wochen müssen also innerhalb von neun Monaten ausgeglichen werden.
Wir haben den Bereitschaftsdienst im Übrigen aufgewertet, indem zukünftig die als Arbeitszeit gewertete Zeit des Bereitschaftsdienstes von 90 auf 100 Prozent ansteigt und so der Vollarbeit gleichsteht. Damit soll der zunehmenden Arbeitsbelastung innerhalb der Dienste Rechnung getragen werden. Für diejenigen, die überproportional viele Bereitschaftsdienste leisten wird zudem ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent des Bereitschaftsdienststundenentgeltes eingeführt und zwar ab dem 14. Bereitschaftsdienst im Kalendervierteljahr. Für die Berechnung der Grenze ist zudem bedeutsam, dass die Leistung von zwei Rufbereitschaften als ein Bereitschaftsdienst gilt, so dass auch diejenigen profitieren, die an beiden Dienstformen teilnehmen. Die Rufbereitschaft als solche wird darüber hinaus auf maximal zwölf Rufbereitschafsdienste im Kalendermonat begrenzt.
Zukünftig gilt auch für die Ärztinnen und Ärzte im Klinikum Karlsburg ein einheitlicher Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage in der Woche. Die Staffelung des Urlaubs nach ärztlicher Vorerfahrung ist damit endlich abgeschafft. Zudem gibt es bezahlte Freistellung bei besonderen Anlässen, so u.a. für die Eheschließung, Dienstjubiläen und bei Krankheit der Kinder oder naher Angehöriger, eine in anderen Tarifwerken längst übliche Regelung, die jetzt für das Klinikum in Karlsburg nachgeholt wird.
Gerade im Hinblick auf die derzeitige Lage spielt die Anpassung der Gehälter – die tarifrechtlich erst ab dem 1. Oktober 2022 möglich ist - natürlich auch eine Rolle. Die Vergütungssteigerungen wurden jedoch unter beiderseitiger Anerkennung der nicht einfachen gesamtgesellschaftlichen Umstände erzielt, wobei beiden Tarifpartnern bewusst war, dass damit ein Ausgleich der aktuellen Inflation nicht möglich ist. Zum 1. Oktober 2022 steigen deshalb die Werte der Entgelttabelle und die Bereitschaftsdienststundensätze linear um 2,7 Prozent und sodann in einem zweiten Schritt ab dem 1. Oktober 2023 um weitere 2,6 Prozent für eine Laufzeit bis zum 30. September 2024. Die Gehälter erhöhen sich mithin in einem Zeitraum von 24 Monaten um 5,3 Prozent. Die sich daraus ergebenden Entgelttabellen der monatlichen Vergütung sowie der Bereitschaftsdienststundesätze sehen wie folgt aus:
ab dem |
Stufe 1 1. Jahr |
Stufe 2 2. Jahr |
Stufe 3 3. Jahr |
Stufe 4 4. Jahr |
Stufe 5 5. Jahr |
Stufe 6 6. Jahr |
AA |
5.085,65 |
5.231,91 |
5.376,97 |
5.597,53 |
5.938,39 |
6.082,27 |
ab dem |
1. Jahr |
4. Jahr |
7. Jahr |
9. Jahr |
11. Jahr |
13. Jahr |
FA |
6.432,57 |
6.905,51 |
7.591,93 |
7.794,80 |
8.119,13 |
8.232,35 |
OA |
8.232,35 |
8.699,40 |
8.994,26 |
|
|
|
CA-Vertr. |
9.136,97 |
|
|
|
|
|
ab dem |
Stufe 1 1. Jahr |
Stufe 2 2. Jahr |
Stufe 3 3. Jahr |
Stufe 4 4. Jahr |
Stufe 5 5. Jahr |
Stufe 6 6. Jahr |
AA |
5.217,88 |
5.367,94 |
5.516,77 |
5.743,07 |
6.092,79 |
6.240,41 |
ab dem |
1. Jahr |
4. Jahr |
7. Jahr |
9. Jahr |
11. Jahr |
13. Jahr |
FA |
6.599,82 |
7.085,05 |
7.789,32 |
7.997,46 |
8.330,23 |
8.446,39 |
OA |
8.446,39 |
8.925,58 |
9.228,11 |
|
|
|
CA-Vertr. |
9.374,53 |
|
|
|
|
|
EG |
Stundenentgelt |
AA |
32,40 € |
FA |
39,38 € |
OA |
43,58 € |
CA-Vertreter |
46,51 € |
EG |
Stundenentgelt |
AA |
33,24 € |
FA |
40,40 € |
OA |
44,71 € |
CA-Vertreter |
47,72 € |
Die Tarifvertragsparteien bewerten das vorliegende Ergebnis als guten und tragfähigen Kompromiss für die kommende Laufzeit, der die Belange der Ärztinnen und Ärzte einerseits widerspiegelt und andererseits die Attraktivität des Arbeitgebers steigert.
Für Fragen zum Tarifabschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne telefonisch oder per E-Mail unter service@marburger-bund-mv.de zur Verfügung.