• Krankenhausreform darf nicht ohne Korrekturen in Kraft treten!

    Pressemitteilung
    Marburger Bund beklagt fehlende Entbürokratisierung und unzureichende Vorhaltefinanzierung
    14.November 2024
    Der Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg fordert die Landesregierung in Brandenburg auf, dem aktuellen Gesetzentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am 22. November 2024 im Bundesrat nicht zuzustimmen und sich für eine Überweisung an den Vermittlungsausschuss einzusetzen, damit noch notwendige Korrekturen am Gesetz vorgenommen werden können. Der Marburger Bund sieht noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der Entbürokratisierung und der Vorhaltefinanzierung.
    © upixa via Canva
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    „Das Fallpauschalensystem wird nicht überwunden, wie vielfach behauptet, sondern bleibt Kerninstrument der neuen Umverteilungsmechanik. Die komplizierte Vergütungssystematik der Vorhaltefinanzierung verursacht zudem einen massiven Bürokratieaufwand, ohne dass die wesentlichen politischen Ziele eines solchen Instruments – Entökonomisierung, Existenzsicherung und Entbürokratisierung – erreicht werden. Das Hamsterrad dreht sich also munter weiter. Eine Vorhaltevergütung ist nur dann richtig, wenn sie darauf ausgelegt ist, die erforderlichen Strukturen für die Leistungserbringung zu finanzieren, insbesondere die patientennahe Personalausstattung“, so Dr. Steffen König, Vorstandsmitglied des Marburger Bundes Berlin/Brandenburg und Vizepräsident der Landesärztekammer Brandenburg.

    „Auch die ärztliche Weiterbildung ist in diesem System in höchstem Maße gefährdet. Die erweiterten Öffnungsmöglichkeiten für die ambulante Versorgung sind zu unkonkret. Die Brandenburger Krankenhäuser stehen unter massivem wirtschaftlichem Druck. Nur durch das finanzielle Engagement der Landkreise und kreisfreien Städte können Insolvenzen im größeren Ausmaß „noch“ verhindert werden. Die Krankenhäuser in Brandenburg haben aufgrund der fehlenden Auswirkungsanalyse keine Chance, sich auf die Reform vorzubereiten. Die Planungsbehörden müssen im Vorfeld kalkulieren können, welche Auswirkungen die geplanten Instrumente auf die Strukturen speziell in ländlichen Gebieten haben werden“, so Alina Sassenberg, stellv. Vorstandsvorsitzende des Marburger Bundes Berlin/Brandenburg.

    Der Marburger Bund plädiert daher dafür, die Regelungen im KHVVG zu überarbeiten und eine weitgehend fallzahlunabhängige Systematik zu entwickeln. Bisher war das Land Brandenburg ein verlässlicher Partner gegen den ungesteuerten Abbau von Krankenhauskapazitäten im ländlichen Raum. Diese Erwartung hat der Marburger Bund Berlin/Brandenburg auch bei der anstehenden Abstimmung im Bundesrat.