„Es war ein schweres Stück Arbeit und ein hartes Ringen beider Seiten um einen tragfähigen Kompromiss. Am Ende ist es gelungen, ein Gesamtpaket an substanziellen Verbesserungen zu schnüren. Erstmals werden Dienste außerhalb der Regelarbeitszeit adäquat kompensiert und nachvollziehbar aufgewertet. Besonders freuen wir uns über die Honorierung des Kurzfristigen Einspringens im Rahmen des Bereitschaftsdienstes“, sagte PD Dr. Peter Bobbert, Vorstandsvorsitzender des Marburger Bundes Berlin/Brandenburg.
„Bemerkenswert ist die grundlegend novellierte Arbeitszeitdokumentation. Dokumentierte Arbeitszeiten gelten nunmehr grundsätzlich als geleistet. Durch eine solche Beweislastumkehr ist ein großer Schritt in Richtung manipulationsfreie Arbeitszeitdokumentation gelungen“, so Peter Bobbert weiter.
Darüber hinaus konnte eine neue Definition der Wochenenden von Freitag 21 Uhr bis Montag 5 Uhr getroffen werden. Dies stellt gerade im Hinblick auf freie Wochenenden eine erhebliche Verbesserung dar.
Teilzeitbeschäftigte erhalten nunmehr den Überstundenzuschlag bereits ab der ersten Stunde, die über der individuell vereinbarten Wochenarbeitszeit hinausgeht.
Die Ärztinnen und Ärzte an der Charité erhalten künftig dauerhaft fünf statt drei Fortbildungstage pro Jahr.
Die Tarifeinigung steht noch bis zum 5. Dezember 2022 unter Gremienvorbehalt.