Rückwirkend zum 1. Mai 2018 erhöhen sich die Tabellenentgelte auf die zu diesem Zeitpunkt geltenden Tabellenentgelte nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA). Dies bedeutet rückwirkend zum 1. Mai 2018 eine Steigerung um 2,7 %. Zudem wird in der Entgeltgruppe IV (Leitender Oberarzt) eine bisher nicht vorhandene, zusätzliche Stufe 2 eingeführt - diese hat einen Abstand zur Stufe 1 von 612,00 € und greift nach dreijähriger Tätigkeit als leitende Oberärztin/leitender Oberarzt. Des Weiteren erhöhen sich zum 1. Mai 2018 die Bereitschaftsdienstentgelte auf die zu diesem Zeitpunkt geltenden Werte nach dem TV-Ärzte/VKA. Auch der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst wird angehoben.
Diese Anpassungen erfolgen in den kommenden Jahren jeweils zum 1. Mai erneut, so dass eine dauerhafte und dynamische Anbindung an den TV-Ärzte/VKA vereinbart werden konnte. Zudem erhalten Ärztinnen und Ärzte, die am 1. Mai 2018 in einem Arbeitsverhältnis zur Ruppiner Kliniken GmbH standen, eine Einmalzahlung in Höhe von 375,00 €.
Auch mit den Ruppiner Kliniken hat sich der Marburger Bund auf Regelungen zum Umgang mit dem Tarifeinheitsgesetz verständigt. Damit ist sichergestellt, dass trotz der Regelungen zum Tarifeinheitsgesetz die Tarifverträge des Marburger Bundes für die Ärztinnen und Ärzte in der Ruppiner Kliniken GmbH weiterhin Anwendung finden.
Aus dieser Einigung ergibt sich daher mit Wirkung zum 1. Mai 2018 folgende Entgelttabelle:
- Entgelttabelle Ruppiner Kliniken(89.8 KB, PDF)
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Ihr Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e.V.