Verhandelt wurden die gesondert gekündigten Bestandteile (Entgelt und Bereitschaftsdienst). Betroffen sind die Häuser Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH, Havelland Kliniken GmbH, Klinikum Westbrandenburg GmbH, Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH, Oberhavel Kliniken GmbH, Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH, Städtisches Krankenhaus Eisenhüttenstadt GmbH sowie die Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH.
Nachdem die erste Verhandlungsrunde am 9. Mai 2018 ohne Arbeitgeberangebot stattgefunden hatte und daher ergebnislos verlaufen ist, herrschte wenig Optimismus, dass die Verhandlungsrunde am 31. Mai 2018 konstruktiver verlaufen könnte. Trotz dieser Vorzeichen konnte in den tiefen Nachtstunden eine Einigung erzielt werden, die noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der entsprechenden Gremien steht. Für beide Seiten wurde daher eine Erklärungsfrist bis zum 15. Juni 2018 vereinbart.
Die Eckpunkte der Tarifeinigung stellen sich wie folgt dar:
Die Tabellenwerte steigen rückwirkend zum 1. April 2018 um 4,5 %, zum 1. Januar 2019 um 2,0 % sowie zum 1. September 2019 um weitere 2,0 %. Die Entgeltgruppe III erhält in der Stufe 3 neben der linearen Steigerung eine zusätzliche Erhöhung um 100,00 €. Auch die Entgeltgruppe I Stufe 5 erhält zusätzliche 100,00 €. Die Steigerungen werden insgesamt dem einheitlichen Tabellenentgelt zugeschlagen, die nicht zusatzversorgungspflichtige Strukturzulage fließt in das Tabellenentgelt ein und entfällt daher komplett. Somit ist wieder das gesamte Tabellenentgelt maßgeblich für die Beiträge zur Zusatzversorgung. Die Eigenbeiträge zur Zusatzversorgung werden ebenfalls auf das aktuelle Niveau angepasst, so dass der Arbeitnehmerbeitrag um zwei Prozentpunkte steigt. Der Nachtarbeitszuschlag bei Regelarbeit erhöht sich von 1,22 € auf 3,00 € je Stunde.
Die als Arbeitszeit gewertete Zeit des Bereitschaftsdienstes wird ab dem 1. Juli 2018 erhöht; die Bewertung der Zeit des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit in Stufe I beträgt nun 70 % statt 65 % und in Stufe II 80 % statt 75 %, die steuerrechtlich optimierten Zuschläge für Nachtarbeit im Bereitschaftsdienst bleiben unverändert. Erfolgt Freizeitausgleich für den Bereitschaftsdienst in Zeiten, zu denen nach den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes Ruhezeit zu gewähren ist (in der Regel am Folgetag), wird der Bereitschaftsdienst der Stufe II davon abweichend mit dem Faktor 100 % und der Bereitschaftsdienst mit dem Faktor 90 % bewertet. Dadurch ist gewährleistet, dass beim Bereitschaftsdienst der Stufe II bei anschließender Ruhezeit die Stunden des Bereitschaftsdienstes 1:1 als Freizeitausgleich anerkannt werden. Für Beschäftigte, die mehr als 80 Bereitschaftsdienststunden oder mehr als fünf Bereitschaftsdienste leisten, erhöht sich der Zuschlag für darüber hinausgehende Stunden von 2,00 € auf 3,00 €.
Zudem konnten sich die Tarifvertragsparteien auf eine Regelung für geplanten Freizeitausgleich sowie eintretende Krankheit verständigen. So führt ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit bei geplantem Freizeitausgleich nicht mehr zu einer Reduzierung der Zeitguthaben, sondern es erfolgt – wie bei Krankheit im Urlaub – keine Anrechnung.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. August 2020, also insgesamt 29 Monate.
Bezüglich des Umgangs mit dem Tarifeinheitsgesetz haben die Parteien übereinstimmend festgestellt, dass in keinem der Häuser kollidierende Tarifverträge existieren, so dass in jedem der Häuser allein die Tarifverträge des Marburger Bundes für Ärztinnen und Ärzte Anwendung finden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter zur Verfügung.
Ihr Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e.V.