12.Februar
2018
Es
• legt Mindestpersonalzahlen für Pflegekräfte und andere Berufsgruppen im Krankenhaus fest und ergänzt die Hygiene-Vorschriften für Reinigungsfachkräfte.
• legt eine Mindestquote von Investitionen fest, die durch das Land Berlin übernommen werden müssen.
• stellt Transparenz über Einhaltung von Qualitätsanforderungen und Personalvorgaben her und formuliert Konsequenzen,wenn die Ziele nicht erreicht werden.
Die Homepage erreichen Sie unter https://volksentscheid-gesunde-krankenhaeuser.de
Hier gelangen Sie direkt zum Downloadbereich: https://volksentscheid-gesunde-krankenhaeuser.de/#gesetz