Die ambulante vertragsärztliche Versorgung wandelt sich: Die Anzahl niedergelassener Ärztinnen und Ärzte nimmt stetig ab, der Anteil angestellter Ärztinnen und Ärzte in Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) steigt kontinuierlich. Allein in Sachsen hat sich zwischen 2015 und 2023 die Zahl der ambulant angestellten Ärztinnen und Ärzte auf mittlerweile rund 2.500 verdoppelt.