Der Marburger Bund fordert die Arbeitgeber in der vertragsärztlichen Versorgung auf, den bei ihnen angestellten Ärztinnen und Ärzten mindestens die tariflichen Arbeits- und Entgeltbedingungen entsprechend den arztspezifischen Tarifverträgen des Marburger Bundes zu gewähren. Das geht aus einem Beschluss der 142. Hauptversammlung vom 3./4. November 2023 hervor.
Viele angestellte Ärztinnen und Ärzte bekommen keine Entlohnung, die ihren Qualifikationen und dem Arbeitsumfang entspricht. Es gibt Verträge, welche inhaltlich der tarifvertraglichen Vergütung in den Krankenhäusern nachstehen. Selbst große Krankenhaus-MVZ zahlen nicht analog den bestehenden Tarifverträgen, die für die Krankenhausärztinnen und -ärzte gelten. Eine dynamische Lohnanpassung, bezahlte Überstundenregelungen oder ein Inflationsausgleich gelten für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung oft nicht. Gerade angesichts des bestehenden Fachkräfte-/Ärztemangels ist es unumgänglich, eine wertschätzende Entlohnung im ambulanten Bereich sicherzustellen.
Forderung zur angemessenen Entlohnung auf der 142. Hauptversammlung: https://www.marburger-bund.de/sachsen/meldungen/mb-fordert-angemessene-entlohnung (15.12.2023)
Positionspapier des Marburger Bundes zur Situation angestellter Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich (01.08.2017) https://www.marburger-bund.de/sites/default/files/files/2018-08/mb-pp-angestellte-aerzte-im-ambulanten-bereich.pdf