• Weitere Arbeitgeber

    Auch im Öffentlichen Gesundheitsdienst arbeiten angestellte Ärztinnen und Ärzte. In Sachsen zählen dazu 13 Gesundheitsämter.

    Zu den Aufgabengebieten der Ärztinnen und Ärzte in Gesundheitsämtern gehören zum Beispiel:

    • Schwangerschafts- und Familienberatung, Sexualberatung
    • Beratung für suchtgefährdete / psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen
    • Beratung von Tumorpatienten sowie Menschen, die an einer Behinderung leiden
    • Beratung bei übertragbaren Krankheiten, insbesondere Schutz- und Vorbeugungsmaßnahmen
    • Untersuchung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen

    Die Vergütung der Fachärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst liegt derzeit zwischen 10 und 20 Prozent unter dem tarifüblichen Niveau angestellter Ärzte in kommunalen Kliniken. Um an dieser Situation etwas ändern zu können, führen arztspezifische Tarifverträge zum gewünschten Erfolg. Die Tarifverhandlungen werden dazu seit dem 10. Juni 2013 zwischen Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände fortgeführt.

    Möchten auch Sie sich für einen arztspezifischen Tarifvertrag im ÖGD einsetzen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

     

    Ambulante Versorgungseinrichtungen

    In Sachsen sind etwa 2.500 angestellte Ärzte in ambulanten Versorgungseinrichtungen tätig - der Großteil davon in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), sonst in Facharztpraxen. Die Zahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte in Praxen und MVZ ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr um etwa 10 Prozent gestiegen. Seit 2014 hat sich diese Zahl sogar mehr als verdoppelt.

    Die Tarif-und Arbeitsbedingungen für angestellte Ärzte in MVZ und Facharztpraxen sind gegenwärtig einzelvertraglich geregelt.

     

    Deutsche Rentenversicherung

    Für Ärzte in Sozialmedizinischen Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung gilt seit Juli 2010 ein arztspezifischer Tarifvertrag.

    > zum Tarifvertragsregister

     

    MDK/MDS

    Für angestellte Ärzte der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)findet seit März 2010 ein arztspezifischer Tarifvertrag Anwendung.

    > zum Tarifvertragsregister