Anlass des Streiks sind die festgefahrenen Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Nach zwei ergebnislosen Verhandlungsrunden zieht die Ärztegewerkschaft ein ernüchterndes Fazit: Die VKA zeigt keinerlei Bereitschaft, konstruktive Lösungen für eine bessere Schichtdienstregelung und eine angemessene Erhöhung der Gehälter zu finden. Stattdessen stuft die Arbeitgeberseite die Forderungen des Marburger Bundes als unbezahlbar ein und weist sie entschieden zurück.
„Wir können das Verhalten der Arbeitgeberseite nicht länger hinnehmen. In Zeiten von Ärztemangel, Inflation und Überbürokratie sollen wir auf Gehaltserhöhungen verzichten, um die wirtschaftliche Lage der Kliniken nicht zu verschärfen – eine Krise, die wir nicht verursacht haben, sondern die wir durch ständige Mehrbelastung abzufedern versuchen. Unser Streik richtet sich nicht nur auf unsere Interessen, sondern auf den Erhalt einer funktionierenden Gesundheitsversorgung, die durch aktuelle Reformen stark gefährdet ist. Denn letztlich leiden die Patientinnen und Patienten, wenn Kliniken unterbesetzt sind, weil niemand mehr unter diesen Bedingungen arbeiten will. Jetzt müssen wir ein klares Zeichen setzen – und das tun wir am 16. September“, so Cathrin Hübner, Mitglied der Verhandlungskommission des Marburger Bundes.
Im Rahmen der Tarifverhandlungen fordert der Marburger Bund für die rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern eine lineare Gehaltserhöhung von 8,5 Prozent auf ein Jahr bezogen. Zudem soll eine Reform der Schicht- und Wechselschichtarbeit umgesetzt werden. Ziel ist es, die oft schwer zu kontrollierenden und manipulationsanfälligen Regelungen durch ein einfacheres und transparenteres System zu ersetzen. Die Gewerkschaft will damit auch Tendenzen an den kommunalen Kliniken begegnen, bestehende Bereitschaftsdienstmodelle durch vermeintlich günstigere Schicht-dienstmodelle zu ersetzen.
Weitere Forderungen betreffen die Ausweitung der Regelungen zur rechtzeitigen Dienstplanung auf die Arbeit in Schichten, Verbesserungen für Ärztinnen und Ärzte, die regelmäßig Rufbereitschaft leisten, und eine deutliche Anhebung der Bereitschaftsdienstentgelte.
Der aktuelle Tarifvertrag, der Gegenstand der Verhandlungen ist, gilt bundesweit für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern, mit Ausnahme der Vivantes-Kliniken in Berlin und Kliniken mit Haustarifverträgen.