Darunter:
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Anerkennung von Weiterbildung in Teilzeit - auch bei weniger als 50 Prozent Arbeitszeit
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Anrechung von bis zu 6 Wochen Fehlzeiten während der Weiterbildung
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Umsetzung der Weiterbildungsordnung
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Einbindung Junger Ärztinnen und Ärzte in die ärztliche Selbstverwaltung
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Erhöhung der weiblichen Präsenz in der Vertreterversammlung
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Vorsitz im Verwaltungsrat im ärztlichen Versorgungswerk