• „Arbeitszeitrecht für Oberärzte- Rufbereitschaft und Höchstarbeitszeiten“

    Pressemitteilung
    06.Februar 2019
    Saarbrücken
    Gibt es eine Obergrenze für die Anzahl an Rufbereitschaftsdiensten, wie viel Arbeitszeit darf in diese fallen und wie lang ist die Ruhezeit in der Rufbereitschaft?

    Diese und mehr arbeitszeitrechtliche Fragen werden auf unserem Oberarztseminar behandelt. Dabei werden nicht nur juristische Hintergrundinformationen gegeben, sondern auch praktische Hinweise.

    Das Seminar findet am 20.03.2019 um 18:30 Uhr in Saarbrücken im Haus der Ärzte statt.

    Bitte informieren Sie auch Ihre Kolleginnen und Kollegen!

    Zielgruppe: Oberärzte und Ärzte, die Rufbereitschaftsdienst leisten