06.Mai
2021
Der Gesetzgeber hat mit der Formulierung "nicht beitragspflichtig" keine Entscheidung zur Sozialversicherungspflicht getroffen. Insbesondere im Krankenversicherungsrecht, aber auch steuerrechtlich und arbeitsrechtlich wirft dies weiterhin Fragen auf. Es zeigte sich zudem, dass auf Landesebene unterschiedliche Bewertungen der Behörden bzw. der berufsständischen Einrichtungen existieren.
- FAQs Corona Stand 11.03.21.pdf(321.3 KB, PDF)